
Kabel Deutschland lehnt die Nachzahlung von knapp 46 Millionen Euro an private Hörfunk- und Fernsehanbieter für die Verwertung ihrer Programme ab. Gegen ein am Montag ergangenes Urteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen: 15 O 546/09) wolle Kabel Deutschland in Berufung gehen, sagte Unternehmenssprecher Marco Gassen am Mittwoch.
"Angemessene Vergütung" gefordert
Der Internetanbieter war darin nach einem langjährigen Rechtsstreit zur weiteren Zahlung von Urheber- und Leistungsschutzrechten an die Sender verurteilt worden. Das Gericht entschied, dass den Sendern eine angemessene Vergütung für die Urheberrechte zustehe. Kläger war die VG Media, die fast alle deutschen und einige europäische Privatsender vertritt.
Bereits 2010 und 2011 hatte die VG Media entsprechende Lizenzverträge mit den Kabelgesellschaften Unitymedia und Kabel BW abgeschlossen. Weitere 1.500 Lizenzverträge bestehen nach Angaben der Gesellschaft unter anderem mit der Deutschen Telekom AG, Vodafone, Telecolumbus, Primacom sowie mit kleineren Kabelnetz und IPTV-Betreibern.
(Christian Wolf)
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