
Schwarzfahren in Bus und Bahn kostet in der Regel 40 Euro – ein Betrag, der meist noch zu verschmerzen ist. Geht es hingegen um das sogenannte Schwarzkopieren, sind die Summen ähnlich – allerdings pro Tagessatz. Strafzahlungen im vierstelligen Bereich sind dabei keine Seltenheit. Auch in einem aktuellen Fall am Amtsgericht Hannover muss ein am Montag verurteilter Filesharer tief in die Tasche greifen und 90 Tagessätze zu je 35 Euro – insgesamt 3.150 Euro – aufbringen. Andernfalls drohen ihm 90 Tage Haft, teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) am Donnerstag mit.
31 Titel über Mietserver illegal verbreitet
Der 26-Jährige hatte vor drei Jahren 31 urheberrechtlich geschützte Werke aus den Bereichen Film, Musik und Software über das Tauschnetzwerk BitTorrent zum kostenfreien Download angeboten. Die verbreiteten Dateien lagen auf einem angemieteten Rechenzentrums-Server, der per Hochgeschwindigkeitsverbindung eine vergleichsweise schnelle Übertragung des Materials erlaubte. Laut GVU wurde dieser Umstand vonseiten des Gerichts als Erleichterung der unrechtmäßigen Vervielfältigung gewertet.
Darüber hinaus habe die verantwortliche Richterin ursprünglich zu einer Strafe mit Freiheitsentzug tendiert, so die Urheberrechtsschützer. Eine solche Sanktion sei aber an eine Besonderheit der Tat geknüpft und daher bei derartigen Urheberrechtsverletzungen aufgrund der Häufigkeit ähnlicher Fälle nicht anwendbar. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung erhoben Einspruch gegen das Urteil.
(Christian Wolf)
- Neue Maßstäbe? Zuletzt kommentiert von fumpi am 03.04.2011 um 18:32 Uhr