
Das Thema Drosselung lässt die Telekom einfach nicht mehr los. Gerade erst hatte der Bonner Konzern angekündigt, seine umstrittene Flatrate-Drossel im Festnetz zurückzuziehen, da droht bereits neuer Ärger. Per Abmahnung hat die Verbraucherzentrale Sachsen das Unternehmen mit Fristsetzung zum 11. Dezember aufgefordert, die verbrauchsabhängige Geschwindigkeitsbegrenzung ihrer als DSL-Alternative vermarkteten "Call & Surf Comfort via Funk"-Tarife ersatzlos zu streichen. Die Drosselung sei eine unangemessene Benachteiligung des Nutzers.
Drosselung als "Benachteiligung"
Die beanstandeten Pakete basieren auf dem neuen Highspeed-Standard LTE und bieten Übertragungsraten von bis zu 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s). Drei Varianten sind zu ab 34,95 Euro monatlich buchbar. Das enthaltene Inklusivvolumen beträgt je nach Ausführung 10, 15 sowie 30 Gigabyte (GB). Ist dieses aufgebraucht, sinkt die maximale Transferrate bis zum Ende des Monats auf 384 Kbit/s.
Die betroffenen Verbraucher könnten ihre vertraglichen Rechte auf schnelles Internet dann nicht mehr sinnvoll nutzen. "Von dem gepriesenen schnellen Internet via Funk bleibt für die Verbraucher vor allem der Eindruck blumiger Werbeversprechungen", so VZ-Mitarbeiterin Katja Henschler.
Erste Reaktion der Telekom - Flatrate-Begriff wird gestrichen
Weigert sich die Telekom, eine bis zur kommenden Woche geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, will die Verbraucherzentrale klagen. Sie verweist dabei auf das kürzlich ergangene Urteil des Landgerichts Köln, demzufolge Internet-Festnetztarife mit Drosselung nicht als "Internet-Flatrate" bezeichnet werden dürfen. Auch die Werbung mit der Maximalgeschwindigkeit unter der Angabe "bis zu" war untersagt worden. Da die "Call & Surf Comfort via Funk"-Tarife zwar Telekom LTE nutzen, jedoch explizit als Festnetzpakete vermarktet werden, könnte ein Verstoß gegen diese Auflage vorliegen. Hingegen nicht von der Abmahnung betroffen sind die LTE-Mobilfunktarife des Anbieters.
Ob es tatsächlich zu einem Prozess kommt, ist noch völlig offen. In einer ersten Reaktion kündigte die Telekom am Mittwoch zunächst an, die Bezeichnung "Flatrate" in den betroffenen Paketen zu streichen: "Wo Flatrate drauf steht, soll auch Flatrate drin sein. Wir werden beim Tarif Call & Surf via Funk deshalb nicht mehr von einer Flatrate sprechen." Das sei der nächste Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz, "der längst nicht abgeschlossen ist". Die Telekom sei mit der Verbraucherzentrale Sachsen außerdem im Gespräch.
(Christian Wolf)
- Abschaffen der Drossel bei Volumentarifen Zuletzt kommentiert von Silver2 am 10.12.2013 um 09:56 Uhr
- Kurz die Webseite überarbeitet und der Fall ist erledigt... Zuletzt kommentiert von Ehemalige Benutzer am 06.12.2013 um 10:45 Uhr