
Der juristische Streit zwischen telegate und der Deutschen Telekom geht in eine neue Runde. Bereits seit 2004 treffen sich der Telefonauskunftsdienstleister und der Bonner Konzern immer wieder vor Gericht. Am Dienstag hat das Landgericht Köln (LG Köln) nun eine Schadensersatzklage der telegate AG gegen die Telekom in erster Instanz abgewiesen (Aktenzeichen: 87 O 7/06), wie das Unternehmen in einer Adhoc-Meldung mitteilte.
Telegate von Gerichtsentscheidung überrascht
Telegate, bekannt vor allem wegen der Werbung "Da werden sie geholfen", hatte die Klage wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens der Telekom eingereicht und Schadensersatz in einer Mindesthöhe von 86 Millionen Euro geltend gemacht. Telegate zeigte sich von der jetzigen Entscheidung des Kölner Gerichts überrascht.
Bereits im vergangenen Jahr hätte der Bundesgerichtshof in einem bereits abgeschlossenen Verfahren das kartellrechtswidrige Verhalten der Telekom festgestellt. Damals ging es um missbräuchlich überhöhte Kosten, die der Bonner Konzern der Konkurrenz für die Daten von Telefonkunden in Rechnung gestellt hatte. Nach Angaben von telegate liege derzeit noch keine Urteilsbegründung des LG Köln vor.
Telegate prüft Erfolgsaussichten einer Berufung
In dem derzeitigen Verfahren will telegate Ersatz für Schäden einklagen, die dem Unternehmen durch die überhöhten Datenkosten seitens der Telekom entstanden sind. Telegate will nach Vorliegen der kompletten Gerichtsentscheidung prüfen, ob das Unternehmen in Berufung gehen wird. Nach derzeitiger Einschätzung sieht telegate aber gute Chancen für eine erfolgreiche Berufung.
(Jörg Schamberg)
Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert. Schreiben Sie uns Ihre Meinung!