
In sozialen Netzwerken wie Facebook ausgesprochene Drohungen und Beschimpfungen können ein Kontakt- und Annäherungsverbot rechtfertigen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 2 UF 254/12).
Auch online ist nicht alles erlaubt
Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Gladbeck. Auslöser für den Streit waren Betrugsvorwürfe. Eine Frau aus Bayern hatte einer Bekannten aus Gladbeck vorgeworfen, dass deren Bruder sie betrogen habe. Außerdem beschimpfte sie die Gladbeckerin und ihren siebenjährigen Sohn auf Facebook.
Sie kündigte an, dem Jungen und anderen Familienmitgliedern aufzulauern und sie "kalt zu machen". Das Gericht sprach daraufhin wegen rechtswidriger Drohungen ein Annäherungsverbot sowie ein Kontaktverbot, insbesondere per E-Mail oder Facebook aus.
(Hayo Lücke)
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