
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat nun endgültig die neuen Durchleitungsentgelte im Festnetz beschlossen, die bereits Ende vergangenen Jahres vorläufig festgelegt worden waren. Die Senkung der Gebühren, die Festnetzbetreiber für eine Weiterleitung von Gesprächen zu Wettbewerbern verlangen können, liegt bei etwa 20 Prozent. Der EU geht das aber nicht weit genug.
EU fordert stärkere Absenkung
Die EU-Kommission fordert niedrigere Festnetz-Gebühren in Deutschland und drohte der Bundesnetzagentur Anfang August mit "geeigneten rechtlichen Schritten", falls diese an ihren neuen Zustellungsentgelten festhalte. Zwischen 0,25 und 0,36 Cent pro Minute betragen die Kosten nach der neuen Regelung zum 1. Dezember 2012, zuvor waren es 0,32 bis 0,61 Cent. Doch die neuen Gebühren seien dreimal so hoch wie in anderen EU-Ländern, argumentiert die EU. Festnetzanbieter in anderen EU-Ländern, die sich an den von der Empfehlungen der EU orientierten, zahlten im Schnitt nur 0,1 Cent pro Minute.
Die Bundesnetzagentur wollte aber nicht der von der EU vorgeschlagenen Berechnungsmethode für die Durchleitungsentgelte folgen. "Ebenso wie bei den Mitte Juli endgültig genehmigten Mobilfunk Terminierungsentgelten hält die Bundesnetzagentur jedoch auch bei den Festnetz-Terminierungsentgelten an der von ihr gewählten und bewährten Methode, die Entgelte auf der Grundlage der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung zu ermitteln, fest. Die von der EU-Kommission empfohlene Kostenermittlungsmethode ist in Deutschland nicht besser geeignet, die Regulierungsziele des Telekommunikationsgesetzes - u. a. die Wahrung der Verbraucherinteressen und die Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs - zu erreichen und nachhaltige Investitionen zu fördern", teilte die BNetzA am Freitag mit.
Ein Veto-Recht habe die EU-Kommission hinsichtlich dieser Entscheidung nicht. Die neuen Festnetz-Entgelte sind bis zum 30. November 2014 befristet.
(Saskia Brintrup)
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