congstar: Mobilfunkvertrag problemlos kündigen
Congstar-Kunden, die ihren Mobilfunkanbieter wechseln möchten, müssen zuvor den Vertrag bei ihrem alten Anbieter kündigen. Hierbei sind sowohl zeitliche Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten als auch von congstar vorgegebene formale Kriterien wie die Schriftform zu beachten. Wir geben Tipps, wie sich ein Mobilfunkvertrag der Telekom-Tochter congstar kündigen lässt. Komfortabel geht dies beispielsweise über unser Muster-Kündigungsformular, mit dem man online kündigen kann.
Laufzeiten und Kündigungsfristen bei congstar
Locken andere Anbieter mit Aktionsangeboten, höheren Bandbreiten oder mehr Datenvolumen oder ist ein anderes Mobilfunknetz gewünscht, so bietet sich ein Wechsel von congstar zu einem anderen Mobilfunkanbieter an. Auch Unzufriedenheit mit dem Service von congstar kann in manchen Fällen Grund für eine Kündigung sein. Doch ein schneller Anbieterwechsel ist nicht immer möglich. Congstar bietet seine im D1-Mobilfunknetz der Telekom realisierten Tarife mit mehreren Laufzeitvarianten an. Ein Kunde ist an die jeweiligen Laufzeiten gebunden, eine außerplanmäßige Kündigung ist nur in Sonderfällen wie einer Preiserhöhung oder einer AGB-Änderung möglich.
Wer lediglich eine congstar-Prepaidkarte nutzt, kann diese jederzeit kündigen. Ein Handytarif ohne Laufzeit lässt sich zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Ansonsten verlängert sich der Tarif jeweils um einen weiteren Monat. Congstar-Tarife mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit müssen spätestens drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung nicht rechtzeitig, so verlängert sich der Tarif automatisch um weitere zwölf Monate. Die jeweilige Vertragslaufzeit lässt sich den Unterlagen zum Mobilfunkvertrag entnehmen. Zum Mobilfunkangebot hinzugebuchte Zusatzoptionen werden durch die Kündigung des gesamten Handyvertrags ebenfalls gekündigt. Details zu den Konditionen der Tarife und Optionen bietet congstar in seinen AGB an.
Schriftliche Kündigung per E-Mail oder Kündigungsformular
Die Kündigung des congstar-Mobilfunktarifs muss schriftlich erfolgen. Dies kann in Form einer E-Mail über ein von congstar angebotenes Kontaktformular geschehen. Dabei lässt sich dort per Dropdown-Menü sowohl das Produkt (Mobilfunk) als auch das Anliegen (Kündigung) auswählen. Angegeben werden müssen sowohl Vorname, Nachname, die E-Mail-Adresse, die Rufnummer als auch die Kundennummer.
Wer einen klassischen Brief bevorzugt, kann das Kündigungsschreiben mit den oben genannten erforderlichen Angaben per Post versenden. Zur Sicherheit sollte die congstar-Kündigung per Einschreiben verschickt werden. Das oben eingebundene Tool unseres Partners Aboalarm bietet eine weitere Möglichkeit. Hier ist die Anschrift von congstar bereits voreingetragen, das Versenden kostet max. 4,99 Euro. Nicht vergessen werden sollte in jedem Fall, die Kündigung zu unterschreiben.
Kündigung frühzeitig an den Anbieter schicken
Soll der Handytarif nur für einen bestimmten Zeitraum genutzt werden, so lässt sich dieser auch bereits kurz nach Vertragsbeginn zum Laufzeitende kündigen. Dies ist beispielsweise ratsam bei einem Tarif mit längerer Laufzeit. Häufig werden Tarife nach zwei Jahren teurer, viele Kunden vergessen jedoch eine rechtzeitige Kündigung – und zahlen ab dem 25. Monat den regulären statt den bis dahin reduzierten monatlichen Preis.
Wer dennoch erst gegen Vertragsende an die Kündigung denkt: Ein Kündigungsschreiben sollte möglichst einige Tage vor dem Ablauf der Kündigungsfrist bei congstar eingegangen sein. Denn kommt es beispielsweise durch Verzögerungen bei der Post zu einer verspäteten Auslieferung, so hat der Kunde Pech gehabt und der Vertrag verlängert sich. Entscheidend ist das Datum des Eingangs der Kündigung bei congstar und nicht das Versanddatum.
Rufnummernmitnahme: In diesem Zeitraum ist sie möglich
Wird eine Telefonnummer genutzt, die auch beim neuen Mobilfunkanbieter weiterverwendet werden soll, ist ein Antrag auf Rufnummernportierung erforderlich. Die Mitnahme der Mobilfunknummer kann frühestens 120 Tage und spätestens 30 Tage nach Vertragsende beantragt werden. Der Antrag sollte kurz vor dem Auslaufen des congstar-Vertrags gestellt werden, da der Portierungsprozess eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Die Angaben im Portierungsformular, das in der Regel der neue Anbieter bereitstellt, sollten exakt ausgefüllt werden. Ansonsten könnte die Rufnummernmitnahme an Details wie dem Namen des falsch angegebenen Anschlussinhabers scheitern. Congstar berechnet für die Mitnahme der alten Rufnummer rund 25 Euro. Dieses Portierungsentgelt wird häufig vom neuen Anbieter im Rahmen eines Wechselbonus erstattet.
Ein ordnungsgemäß gekündigter congstar-Handyvertrag endet zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Congstar informiert den Kunden zudem in der Kündigungsbestätigung über das konkrete Datum des Vertragsendes.