
Highspeed-Internet per Kabel mit bis zu 500 Mbit/s oder ein VDSL-Anschluss auf Basis von Vectoring mit bis zu 100 Mbit/s: Vermarktet werden die schnellen Internetzugänge von den Providern jeweils mit der maximal erreichbaren Down- und Upload-Geschwindigkeit. Doch diese Übertragungsraten sind in der Regel nicht durchgängig verfügbar – und je nach technischer Situation vor Ort teils gar nicht erreichbar. Die Anbieter von DSL, VDSL und Kabel-Internet geben daher, auch weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, jeweils auch die minimal verfügbaren Down- und Upload-Bandbreiten an. Auch Angaben zu normalerweise in einem 24-Stunden-Mittel verfügbare Surfgeschwindigkeiten finden sich auf den Webseiten der Anbieter. Wir geben einen Überblick über die Übertragungsraten der führenden Provider.
Teils weniger als die Hälfte der maximalen Bandbreite nutzbar
Die Differenz zwischen beworbener, maximaler Geschwindigkeit sowie der minimal nutzbaren Bandbreite, bei der Provider noch keine Probleme in Form von Kündigungsmöglichkeiten seitens des Kunden befürchten müssen, ist gerade bei schnellen Internetzugängen oft sehr groß. Bei einem bis zu 500 Mbit/s schnellen Kabel-Tarif von Vodafone darf die Download-Bandbreite beispielsweise in einem Korridor zwischen 200 und 500 Mbit/s schwanken. Die normale Download-Geschwindigkeit liege bei 450 Mbit/s. Auch beim Upload wäre Vodafone mit 15 Mbit/s statt maximal 50 Mbit/s noch im grünen Bereich.
Ähnlich sieht es auch bei dem schnellen VDSL-100-Tarif der Telekom aus. Bis auf 54 Mbit/s darf der Download-Wert laut den Leistungsbeschreibungen des Bonner Konzerns absinken. Standardmäßig würden aber 83,8 Mbit/s erzielt. 1&1 sieht noch keine rechtlichen Bedenken, wenn sich an einem bis zu 50 Mbit/s schnellen VDSL-Anschluss mit minimal 25 Mbit/s nur die Hälfte der beworbenen Download-Geschwindigkeit nutzen lässt.
Vergleichbare Schwankungsbreiten finden sich auch bei den Upload-Raten der Internetanbieter.
Übertragungsraten dauerhaft zu niedrig: Beschwerde und Kündigung möglich
Doch was können Kunden tun, wenn die Surfgeschwindigkeit sogar noch unterhalb der minimalen Übertragungsraten sinkt? Werden die vertraglich zugesicherten Up- und Downloadgeschwindigkeiten wiederholt bzw. dauerhaft erheblich unterschritten, können Kunden sich mit einer Beschwerde an ihren Provider richten. Die Setzung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der vertraglichen Leistung ist möglich. Bringt der Internetanbieter auch dann keine vertragsgemäße Leistung, so kann der Kunde kündigen. Dieser Hinweis sollte sich in den AGB bzw. Leistungsbeschreibungen der Anbieter finden. Weicht die vereinbarte Leistung regelmäßig von der in der Leistungsbeschreibung angegeben Leistung ab, können Kunden außerdem die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur in Bonn beantragen. Rechtliche Grundlage ist § 47a des Telekommunikationsgesetzes.
Keine Garantie für Erreichen einer bestimmten Bandbreite
Beachtet werden sollte, dass die Provider innerhalb des vereinbarten Leistungskorridors keine spezifische Bandbreite garantieren können. Außerdem liegt die per WLAN nutzbare Bandbreite technisch bedingt meist unter der beworbenen maximalen Download-Geschwindigkeit. Die Internetanbieter weisen in ihren AGB und Leistungsbeschreibungen außerdem darauf hin, dass die aufgeführten Bandbreiten nur für von den Providern bereitgestellten Routern gelten. Bei Nutzung eines eigenen Routers könne etwa Vodafone keine Aussagen über die real erreichbaren Geschwindigkeiten treffen.
Falls der Kunde es ausdrücklich wünscht, stellen die Internetanbieter teils aber auch Internetanschlüsse mit Surfgeschwindigkeiten zur Verfügung, die standardmäßig weniger als die minimalen Down- und Upload-Raten erlauben. Dies kann beispielsweise in nur schlecht mit Internetzugängen versorgten Gebieten der Fall sein, wo Internetnutzer sich notgedrungen auch mit langsameren Anschlüssen zufriedengeben.
Minimale und maximale Bandbreiten von DSL-Anbietern
Provider | Tarife | Download in Mbit/s (minimal / normal / maximal) |
Upload in Mbit/s (minimal / normal / maximal) |
---|---|---|---|
Telekom | MagentaZuhause S | 6,3 / 9,5 / 16 | 0,7 / 1,5 / 2,4 |
MagentaZuhause M | 27,9 / 47 / 50 | 2,7 / 9,4 / 10 | |
MagentaZuhause L | 54 / 83,8 / 100 | 20 / 33,4 / 40 | |
MagentaZuhause XL | 175/ 200 / 250 | 20 / 35 / 40 | |
1&1 | DSL 16 | 6,6 / 12,8 / 16 | 0,128 / 0,983 / 1 |
DSL 50 | 16,7/ 48 / 50 | 1,6 / 9,6 / 10 | |
DSL 100 | 54 / 88,6 / 100 | 20 / 36,9 / 40 | |
DSL 250 | 175/ 200/ 250 | 20 / 35 / 40 | |
Vodafone | Red Internet & Phone 16 DSL | 6 / 9,5 / 16 | 0,7 / 0,9 / 1 |
Red Internet & Phone 50 DSL | 28 / 38 / 50 | 2,7 / 7,5 / 10 | |
Red Internet & Phone 100 DSL | 54 / 87/ 100 | 20 / 37 / 40 | |
Red Internet & Phone 250 DSL | 175/ 210/ 250 | 20/ 37/ 40 | |
O2 | O2 my Home S | 0,3/ 9,5 / 10 | 0,7 / 2,3 / 2,4 |
O2 my Home M | 5/ 47,5 / 50 | 0,7 / 9,5 / 10 | |
O2 my Home L | 50/ 95 / 100 | 10 / 38 / 40 | |
O2 my Home XL | 105/ 237,5 / 250 | 20/ 38 / 40 |
(Stand: 27.02.12.2020)
Minimale und maximale Bandbreiten der Kabelnetzbetreiber
Provider | Tarife | Download in Mbit/s (minimal / normal / maximal) |
Upload in Mbit/s (minimal / normal / maximal) |
---|---|---|---|
Vodafone | Red Internet & Phone 50 Cable | 30/ 45 / 50 | 1 / 1,8 / 2 |
Red Internet & Phone 100 Cable | 60 / 90 / 100 | 5/ 9 / 10 | |
Red Internet & Phone 200 Cable | 120 / 180 / 200 | 6 / 10,8 / 12 | |
Red Internet & Phone 400 Cable | 160 / 360 / 400 | 10 / 22,5 / 25 | |
Red Internet & Phone 500 Cable | 200 / 450 / 500 | 15 / 35 / 50 | |
CableMax 1000 | 600/ 800/ 1000 | 15 / 35 / 50 | |
PŸUR | Pure SPEED 200 | 100 / 180 / 200 | 4 / 7,2 / 8 |
Pure SPEED 400 | 160 / 340 / 400 | 4,8 / 10,2 / 12 |
(Stand: 27.02.2020)
Anbieterwechsel bei dauerndem Bandbreitenärger
Wer während der Mindestvertragslaufzeit mit langsamen Down- und Uploadgeschwindigkeiten kämpft, die sich aber noch innerhalb des vereinbarten Leistungskorridors befinden, sollte einen Wechsel des Anbieters erwägen.
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