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Kommentar zum Artikel: Grüne wollen Rechtsanspruch auf schnelles Internet ab 2019 |
Die Grünen fordern einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetanschluss für alle Haushalte und öffentliche Institutionen in Deutschland. Dafür will die Fraktion im Bundestag einen entsprechenden Antrag im Parlament einbringen.
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Ob es uns schmeckt oder nicht IPv4 wird uns noch lange begleiten und mache Nutzungen sind mit "Kruecken" wie CG-NAT leider zu unzuverlaessig. Gruss P. *) Ein Grund fuer mich nicht zu VF-DOCSIS zu wechseln trotzt attraktivem Preis und Bandbreite; O2 garantiert den Dual-Stack der momentan verwendet wird zwar auch nicht, aber mit 4 Wochen Kündigungsfrist ist das Risiko kalkulierbar (da bin ich 100% bei Wechsler ![]() |
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Bei unserem Reginalversager mit seinen 30K Adressen und 20K Kunden kann ich ja noch verstehen, dass Default erstmal CGN gemacht wird aber es sollte def. als Entstöroption auf Anruf wieder vollwertiges IPv4 geschaltet werden. Das machen die aber nur bei Kunden mit Altverträgen die meckern wenn sie den CGN Wechsel bemerken ![]()
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Kein Plan aber beim 4 Hop hängt es bei Messungen. Fakt ist jedenfalls, dass sie die halbe Straße als Kunden wieder verloren haben und ich schon bei 3 Leuten Antennen an den Hybrid Router gefrickelt habe.
Das die sich noch Provider nennen dürfen ... ![]() Ich habe auch einfach keine Lust mehr mich mit dem Laden zu beschäftigen. Die existieren für mich eigentlich nicht mehr.
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Ich selbst bin seit 2003 "IPv6-ready". Da habe ich den ersten Router mit nativem IPv6 eingerichtet.
Aber meine SIP-Telefone (für das moderne VoIP) benötigen zwingend IPv4. Die Unterhaltungselektronik ist auch nur IPv4-fähig. Eigentlich können nur meine Windows-PCs und mein Smartphone IPv6 (aber auch nicht so richtig, IPv6-only funktioniert nicht). Zitat:
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Wie schon geschrieben halte ich auch das nicht für durchführ- oder verordenbar (und das zu Recht) und bleibt somit m.E. eine reine Wunschvorstellung. Geändert von NokDar (04.11.2018 um 13:54 Uhr) |
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Wenn man von Anfang an den Vectoring Ausbau bzw. die Genehmigung dafür nur mit dem Nachweis von 2 weiteren Verträgen mit weiteren Providern über die Nutzung der Vorleistungsprodukte als Vorraussetzung gesetzt hätte, wäre das keine Wunschvorstellung. Aber die Kunden sind der Regulierung leider herzlich egal ...
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