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Zitat von dslworker
Durch das Nebenkostenprivileg wird der Kabelanschluß (Fernsehen) vom Hausverwalter in den Miet-Nebenkosten abrechnet. Ich muss als Mieter somit den Kabelanschluß bezahlen obwohl ich diesen nicht nutze. Die Wettbewerbsverzerrung besteht auch darin, dass die Internetdienstleitungen am Anschluß billiger sind weil ein Teil über das Fernsehkabel quer subventioniert wird.
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Ich zahle über die Nebenkosten an die Telekom Deutschland. Dafür gibt's dann einen "Mietervorteil" genannten Rabatt auf die Grundpreise der (natürlich völlig unattraktiven) Internet-Tarife der Telekom.
Also wenn das nicht Quersubventionierung ist, was dann?