Zitat:
Zitat von X-O-R
Und wenn sich Anwälte tot lachen, können freigewordene Arbeitsplätze wiederbesetzt werden.
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Wegen des erhöhten Totlachrisikos unter Juristen bilden wir ja in diesem Land so viele aus...
Zitat:
Zitat von RamonaStuermer
 ok ich schreib mal nen Brief und schick den per einschreiben rückschein zu, vielleicht läßt sich ja so noch was machen,
wenn dann nichts geschieht werde ich ne anzeige erstatten.
gruß
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Eine Strafanzeige und die Durchsetzung der Forderung sind zwei völlig verschiedene paar Stiefel.
Wenn der Anspruchsgegner nicht zahlt, kann man das gerichtliche Mahnverfahren betreiben. Dann muss sich der Anspruchsgegner innerhalb von 14 Tagen erklären, ob er die Forderung anerkennt oder nicht. Tut er das nicht, kann man danach sehr leicht einen vollstreckbaren Titel erwirken.
Strafantrag würde ich nur dann stellen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gibt.