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Kommentar zum Artikel: Bundesnetzagentur: Hohe Frequenzpreise keine Gefahr für 5G-Ausbau |
Die Summe der Gebote für die 5G-Frequenzen bei der Auktion der Bundesnetzagentur nähert sich der Marke von sechs Milliarden Euro. Der Präsident der Netzagentur geht dennoch nicht von negativen Folgen für den Ausbau des 5G-Netzes aus. Artikel lesenAlle Kommentare zu diesem Artikel anzeigen |
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simple Mathematik / BWL ist jetzt nicht so seine Stärke?, wenn ich das lese...
ich teile die Meinung der Unternehmen... Wenn den Unternehmen 6 Milliarden entziehe, dann fehlt das Geld sebstverständlich dort und muss woanders kompensiert werden... ob es Personalabbau ist oder langsamerer Glasfaser ausbau oder eben langsamerer Ausbau der 5G-Stationen... wenn das Geld wenigstens komplett in einen Breitband-Fond geworfen würde, aus dem sich alle ausbauenden Unternehmen bedienen könnten..... |
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Das stimmt, und ebenso wenig koennen diese Gelder in (uebertriebene) Vorstandsbezahlung oder (letztlich unrentable) Uebernahmen oder (sinnlose) Akienrueckkaeufe investiert werden. Und, und das ist wichtig weil es eine Straftat verhindert, das Geld kann auch nicht verwendet werden illegalerweise Politiker zu bestechen. Was ich sagen will die Aussage ist so wahr wie irrelevant, bzw. eigentlich sogar falsch: da die Frequenz-Lizenzen fuer den Ausbau notwendig sind koennte man sogar argumentieren, dass durch deren Ersteigerung bereits in den Netzausbau investiert wurde... Und zuletzt, war das eine Versteigerung, da wurde kein Unternehmen zur Teilnahme oder zur Gebotsabgabe gezwungen insofern verstehe ich zwar warum TH jammert halte es dennoch nicht fuer gerechtfertigt jetzt Mitleid mit den armen Telcos zu haben die doch tatsaechlich fuer die Nutzung einer limitierten Resource bezahlen sollen. Gruss P. |
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man könnte aber schon argumentieren, warum sich der Staat auf Kosten der Netzbetreiber -und damit uns Kunden- die Taschen vollmacht, ohne eine Gegenleistung.... Genausogut hätte man die Frequenzen gemäß Marktanteil und/oder gegen eine rechtlich verbindliche Ausbauverpflichtung des jeweiligen Netzbetreibers kostenlos vergeben können... dann hätte der jeweile Betreiber das Geld nämlich direkt in den Ausbau stecken können, und nicht dem Staat überweisen müssen.... ist ja nicht so, als wenn die Unternehmen nicht schon genug direkte und indirekte Abgaben an den Staat leisten... |
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Man kann nicht nur die bestehenden Netzbetreiber bedienen und wenn man die Frequenzen kostenlos abgegeben würde, würden deutlich mehr Interessenten auf der Matte stehen. Insofern ist die Versteigerung per se ein taugliches Mittel zur Vergabe des knappen Guts Frequenzen.
Das größere Problem sehe ich im Bietverhalten, wo zumindest in bisherigen Versteigerungen die größeren Platzhirsche immer versucht haben, die kleineren klein und die Neulinge raus zu halten. Beispiel legendäre UMTS-Versteigerung 2000. Dort hätte man nach dem Ausstieg von debitel auch bereits das spätere Endergebnis zum Preis von 32 Mrd. EUR haben können, man hat aber fröhlich weiter geboten bis 50 Mrd. EUR, ohne noch jemanden verdrängen zu können. Gut, faktisch hat man dann Mobilcom und Telefonica/Quam dann zwar nicht aus der Versteigerung, aber aus dem Markt gedrängt. Bei der letzten Runde fiel mir besonders die Telekom als diejenige auf, die immer höher geboten hat, um ein besonders großes Stück vom Kuchen ab zu bekommen. Kritisch dabei ist doch, dass die Erlöse auch da schon für den Breitbandausbau vorgesehen waren, und den macht faktisch vor allem die Telekom. Für die ist es also zum Teil linke Tasche, rechte Tasche. Das mag besonders motivieren, in die Vollen zu gehen. Insgesamt also etwa seltsam, dass die Bieter hier der BNetzA vorwerfen, dass sie so viel bieten. |
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Ich muss gestehen ich habe dein Argument nicht verstanden... jeder hätte sich gegen eine verbindliche Ausbauverpflichtung inkl Malus Regelung Freqenzen sichern können sollen, dann wäre alles in Ordnung und das Geld sinnvoll investiert.... so zahlen die Netzbetreiber Milliarden in Frequenznutzungslizenzen und es fehlt das Geld für den Ausbau bzw. Es dauert viel viel länger bis sich die Investition rentiert... wirtschaftlicher Nonsens (außer natürlich für den Staat, der mit dem Geld die sinnlosen Berater und sonstigen sinnlosen Ausgaben querfinanziert... oder sich die Diäten erhöht
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Gruss P. |
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Ich bleibe dabei: Vergabe gegen verbindliche Ausbauinvestition wäre wesentlich sinnvoller. |
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Wer Gelder fuer den Staat als "sinnlosen Ausgaben" ansieht ist herzlichst eingeladen zu versuchen in einer Anarchie erfolgreich ein Unternehmen zu fuehren... Gewinne privat einzustreichen, Verluste auf die Allgemeinheit umzulegen mag aus BWLer Sicht attraktiv sein, aus gesellschaftlicher Sicht jedoch nicht. Ich verweise auf GG Art 14(2): "(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen." Ich sehe also, dass ich mit meiner Meinung voll im verfassungskonformen Mainstream schwimme. Gruss P. |
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Für eine sinnvolle Ausbauverpflichtung brauchst du ein Mindestmaß an Frequenzen. Das wiederum begrenzt die Anzahl der Anbieter. Und wie soll man die Anbieter begrenzen, wenn jeder kostenlose Frequenzen bekommen soll? |
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Gruss P. |
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