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http://www.westfalen-blatt.de/einzel...ews%5d=4990454
Bielefeld (WB). Wegen Freiheitsberaubung ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen eine Gymnasiallehrerin aus Bielefeld. Sie soll 2001 einen Kollegen mit falschen Vergewaltigungsvorwürfen für Jahre ins Gefängnis gebracht haben. Die aus Detmold stammende Pädagogin hat in den vergangenen Jahren an mehreren Schulen Ostwestfalen-Lippes unterrichtet und ist derzeit an einem Bielefelder Gymnasium beschäftigt. Vor mehr als zehn Jahren war die Frau vorübergehend nach Hessen gegangen, weil sie sich dort bessere Karrierechancen erhoffte. Dort war die Lehrerin 2001 nach eigenen Angaben an der Georg-August-Zinn-Gesamtschule in Reichelsheim vergewaltigt worden – von ihrem Kollegen Horst Arnold, im Biologie-Vorbereitungsraum, während der großen Pause, bei offenstehenden Fenstern. Es gab keine Zeugen, keine Spuren. Aussage stand gegen Aussage – und das Landgericht Darmstadt glaubte der Frau. »Ich wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt und verlor meine Anstellung«, sagt Horst Arnold (52). Dieses Beispiel zeigt erschreckend, wir schnell eine Frau einen Mann das Leben ruinieren kann und die Haftentschädigung in Deutschland ist ein makraberer Witz. 25,00 €/Tag |
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Die Frage ist auch, ob der Lehrer nach seiner erwiesenen Unschuld wieder vollständig rehabilitiert wird. Er müsste zumindest seinen Beamtenstatus zurückbekommen, seinen Arbeitsplatz, sowie sein Gehalt für die Zeit der Haft nachbezahlt bekommen. - Und zwar vom Staat, in dessen Auftrag der Richter ja geurteilt hat.
Geschieht dies? - Vermutlich nicht, der arme Lehrer bekommt nur die 25,- € Haftentschädigung für das Falschurteil, und das war 's dann. Sein Leben ist trotzdem ruiniert.
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IMHO müsste die Haftentschädigung bei 1.000,00 € pro Tag liegen. Geld kann nie den Verlust der Freiheit ersetzen, aber dieser Betrag wäre angemessen.
Und die Frau die das verursacht hat sollte mind. 5 Jahren bekommen, damit sie merkt was sie angerichtet hat. Sie hat ein Leben zerstört. |
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Und was ist ne L25ehrerin?
Wieviel Jahre hat die Lehrerin denn jetzt gekriegt? Das geht aus Euren Schreiben nicht hervor. |
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Das Verfahren gegen die Frau läuft noch, daher gibt es noch kein Urteil.
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Für dich ist die Frau aber schon verurteilt. Also Schwätzer wie der Mop auf der Straße. Stammtische sind auf diesem Gebiet auch Experten, genau wie du auf diesem Gebiet auch einer bist.
Geändert von Ka-We (23.06.2011 um 09:59 Uhr) |
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Der Anwalt: »Je tiefer ich im Leben der Lehrerin gegraben habe, desto mehr Lügen habe ich entdeckt.«
So habe die Frau einen Mann mit der Behauptung, sie habe eine tödliche Krankheit, zur schnellen Heirat bewogen. Lierow: »Heute ist die Ehe geschieden.« Die Frau ist eine notorische Lügnerin und es ist eine Schande das die StA die Ermittlungen wohl nicht umfassen geführt hat und die Glaubwürdigkeit der Frau ordentlich geprüft hat. |
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Wenn ein Richter das in einem Urteil sagt, ist das OK. Aber nicht, wenn jeder dahergelaufene Schwätzer, der Mob und der Stammtisch das rumtratschen.
Noch ist die Frau nicht verurteilt. |
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