|
|||
![]()
Also ist alles erlaubt, was nicht auffliegt?
Du kannst ja auch Geld kopieren und das bei Deiner Bank einzahlen. Wenn sie es annehmen (und somit nicht als Falsifikate erkennen) ist es auch rechtmäßig? ![]() |
|
|||
![]()
Hatte zu den von Dir genannten zusätzlich noch ne Barclay und war kein Problem.
|
|
|||
![]() Zitat:
![]() Ansonsten wollen die Banken ja Kunden - sie würden sich selber keinen Gefallen tun wenn sie wegen solchen "Peanuts" potientelle Kunden zu verärgern. Das schlimmste was wohl in der Praxis passieren KÖNNTE, ist das die Bank den Vertrag rückwirkend kündigt und evtl. Schadensersatz fordert. Beides aber eher unwahrscheinlich. Ich würds halt einfach probieren ![]() |
|
|||
![]() Zitat:
Das ist einfach nur falsch! http://www.lexexakt.de/glossar/urkundest.php Die Leute die sagen, man könne ja einfach "ändern", sollte mal bedenken, was sie sagen würden, wenn z. B. der Internet-Provider einfach die Kundendaten ändert und 2 € mehr im Monat verlangt und dann sagt, war ja nur ein Angebot der Kunde muss ja nicht annehmen. ![]() |
|
||||
![]()
Ich kontere mal hiermit:
Zitat:
__________________
"Zwischen Tod und ewig leben muß es etwas drittes geben." |
|
|||
![]() Zitat:
Entwürfe nicht, aber wenn man den fertig ausgefüllten Antrag mit den "änderungen" verwendet wird es zu Urkunde. Das Schulbeispiel ist folgendes. Eine Uni-Klausur wird nach Abgabe zur Urkunde. Bis zur Abgabe kann man die Klausur ändern und korrigieren. Wenn man aber die Klausur zur Bewertung abgegeben hat und nachträglich Änderungen einfügt ist das eine Urkundenfälschung. Fotokopien sind keine Urkunden!!! |
|
||||
![]() Zitat:
Hier geht es um eine zweiseitige Willenserklärung (Vertrag!) und nicht um blosses Einzahlen auf ein Konto, wo schon ein Vertrag besteht!
__________________
Was ist der Unterschied zw. der Bundesrepublik Deutschland und der DDR? In der Bundesrepublik ist auch die Opposition gegen Meinungsfreiheit und für Berufsverbote. |
|
||||
![]()
@Andre: Also, der Antrag im Netz ist keine Urkunde, darüber sind wir uns einig. Also kann man den auch ändern wie man lustig ist. Wenn man den Antrag einreicht, und die Gegenseite in annimmt, dann ist das Ding eine Urkunde, weil daraus ein Vertrag enstanden ist. Soweit richtig?
Und erst wenn ich DANACH irgendwas dran ändere, ist es eine Urkundenfälschung. Davor kanns ja keine gewesen sein, weils keine Urkunde war. Oder wo mach ich jetzt den Denkfehler?
__________________
"Zwischen Tod und ewig leben muß es etwas drittes geben." |
|
||||
![]() Zitat:
Der "Antrag" ist nichts weiter als ein Zettel, mit der man durch Preisgabe seiner persönlichen Daten. Akzeptierung der AGB und Unterschrift gegenüber der Santander den Willen äussert, eine Kreditkarte von denen nutzen zu wollen. Das Ding hat doch erst mal überhaupt keine Rechtsfolge. Die Santander muss sich schon mal zu einer Äusserung, sprich Willenserklärung, hinreissen lassen. Wo dieser Wisch eine Urkunde sein soll musst du mir noch mal genauer erklären. Dass so ein Zettel mit einer Klausur nichts zu tun hat ist ja wohl klar.
__________________
Was ist der Unterschied zw. der Bundesrepublik Deutschland und der DDR? In der Bundesrepublik ist auch die Opposition gegen Meinungsfreiheit und für Berufsverbote. |
Anzeige |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Tankrabatt - was für Möglichkeiten gibt es? | Daniel | Wirtschaft und Finanzen | 90 | 06.08.2011 17:22 |
Neue gebührenfreie MASTERCARD mit 3% Tankrabatt | Andre St. | Wirtschaft und Finanzen | 10 | 23.07.2010 17:50 |
Dauer Beantragung Kreditkarte Santander Consumer Bank | pegelbert | Wirtschaft und Finanzen | 4 | 18.02.2009 18:18 |
Auch Santander SuperMASTERCARD | Andre St. | Newskommentare | 0 | 15.12.2008 13:12 |
Santander - Bank mit eigenartigem Geschäftsgebaren? | Arminius | Wirtschaft und Finanzen | 8 | 25.08.2007 13:34 |