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Hallo zusammen,
den Fall hatte ich noch nicht, daher die Frage: wenn der Anschlussinhaber verstirbt und man mit der Todesurkunde den Anschluss kündigt, kann dann trotzdem eine/mehrere Rufnummer/n aus dem Vertrag portiert werden? Hintergrund ist, dass der Anschluss innerhalb des Mehrfamilienhauses von mehreren Personen genutzt wurde und die Rufnummern natürlich behalten werden sollen. Problem ist ja, dass man normal mit dem Namen des Inhabers die Rufnummern portiert und der ist ja nicht mehr da... Klar könnte man auch theoretisch den gesamten Vertrag umschreiben, aber das ist eigentlich nicht gewünscht, aufgrund der bekannten Thematik Bestandskunde etc. und v.a. wäre dann ja wieder eine Laufzeit drauf nach Umschreibung. Wie geht man am besten vor? |
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Moin,
einen ähnlichen Fall hatte ich nach dem Tod meiner Mutter. Es wird ausschlaggebend sein, wer denn die Nummern portieren möchte. Es greift hier auch die gesetzliche Erbfolge. Sprich, ich als Erbe konnte über die Verträge meiner verstorbenen Mutter verfügen. Sowohl die Kündigung von nicht mehr benötigten Karten als auch die Portierung vorhandener Nummern (auf meinen Bruder, ebenfalls Erbe) wurde von der Telekom anstandslos akzeptiert. Man muss die Portierungsformulare zusammen mit der Sterbeurkunde einreichen, auf den Unterschriftsfeldern des Anschlussinhabers jeweils "VERSTORBEN" notieren und den neuen Inhaber der Nummern ganz normal unterschreiben lassen.
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Telekom SVVDSL 175/40 mit RFI-Profil --> 150/40 - Modem: Speedport Smart 3 - Router: LANCOM 1793VA |
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Ich denke innerhalb der Telekom wird das kein Problem darstellen. Was aber, wenn der neue Anbieter nicht die Telekom ist? Jemand schon mal damit Erfahrungen gemacht, ob es dann mit dem Portierungsformular genauso geht?
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Als Erbe kannst du über die "Gesamtrechtsnachfolge" den kompletten Anschluss übernehmen. Anschließend kannst du portieren. Die aktuelle Restlaufzeit bleibt bestehen, der Vertrag beginnt nicht von vorne.
https://www.telekom.de/kontakt/e-mai...gspartnerdaten |
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Ich habe es oben falsch formuliert: es ist "immer noch" eine Vertragslaufzeit dran nach Übernahme, nicht "wieder" und damit ist eine sofortige Portierung, bzw. Beendigung nicht möglich. Das wäre aber der Wunsch.
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![]() Zitat:
Schwierig wird's vermutlich, wenn eine nicht mit dem Verstorbenen verwandte Person den Vertrag samt Rufnummer übernehmen möchte. Das ist dann wohl nicht möglich. Aber ich hatte im Mobilfunkbereich erst diesen Monat einen ähnlichen Fall: Wollte die Rufnummer vom Prepaid-Vertrag meiner Mutter übernehmen. Bei der Drillisch-Marke (Ziel: Handyvertrag.de; zu portieren von Kaufland-Mobil) wurde im Online-Bestellverlauf die Rufnummernmitnahme abgefragt, und da konnte man den Namen samt zu portierender Rufnummer der fremden Person eingeben. Zusätzlich mußte angekreuzt werden, daß die betreffende Person mit der Rufnummernportierung einverstanden ist (ohne Unterschrift). Früher war sowas nicht möglich, nun zu meinem Erstaunen schon. Gut, das war jetzt Mobilfunk. Aber was im Mobilfunkbereich möglich ist, müsste doch analog dazu auch fürs Festnetz gelten.
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ISP seit 04.06.2019: Telekom. Tarif: Fiber-250. Reale DL/UL-Speed: 266/103 MBit. Durchschnittspreis mit Cashback: 34,11 €/Monat. Hardware: Asus RT-AC68U mit Fresh-Tomato-FW V2021.2 AIO (26-03/2021) + Fritz!Box 7580 (FW V7.12) für Internet-Telefonie. DECT-Handteile: Siemens Gigaset C475IP + C450IP. "Switched" at 11/2018 to Linux Ubuntu-Mate 20 LTS. Coming soon: FTTH via Telefónica-Backbone. |
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Da ich mich auch gerade mit der Thematik beschäftigt hatte, meine Frage: wie ist es denn ausgegangen, @Wisi?
Die Portierung von Mutter auf Sohn geht scheinbar nur mit einem Erbschein (Sterbeurkunde reicht nicht), ist das richtig? Steht jedenfalls so im von overfly verlinktem Formular. Ich muss leider nochmal fragen: Wenn die verstorbene Mutter einen Telefonanschluss bei der Telekom hatte und der Sohn (Erbe) die Nummer übernehmen und wegportieren will, ... ... muss Sohn dann erst den Vertrag übernehmen? mit neuer Laufzeit oder nur Restlaufzeit? ... braucht Sohn dazu (Übernahme und/oder Portierung) einen Erbschein oder reicht die Sterbeurkunde? |
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Die Erbschein-Frage konnte ich mir jetzt selbst beantworten: JA
https://telekomhilft.telekom.de/t5/V...h/td-p/3972422 |
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