|
![]() |
||
|
Kommentar zum Artikel: Blitzerwarner: Verbot von Smartphone-Apps bleibt bestehen |
Die Konferenz der Landesverkehrsminister hat am Mittwoch gegen einen Antrag gestimmt, Blitzerwarnungen in Form von Smartphone-Apps zu erlauben. Artikel lesenAlle Kommentare zu diesem Artikel anzeigen |
![]() |
|
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
|
|||
![]()
Was könnte denn schlimmstenfalls passieren, wenn die Polizei mich anhält und ich z.B. die blitzer.de-App am laufen habe? Dürfen die das Gerät beschlagnahmen? Muss ich nur die App löschen? Mit welchen Strafen müsste ich rechnen??
Ich kenne zwar viele Leute, welche solche Apps nutzen, nur noch niemanden, der deswegen Probleme hatte.. |
|
|||
![]()
Ich habe eine Blitzer App für mein Handy und sie funktioniert 1a.
Vor der Fahrt schalte ich sie ein und stecke das Handy ist die Jackentasche. 500m vor dem Blitzer sagt das Gerät: Vorsicht Blitzer. Man hört es und gut ist. 1. ich höre einfach nur und mache mit dem Handy nichts 2. wieso sollte mich der Polizist danach fragen. Er sieht mein Handy nicht. Dann müssten auch Personen ohne App ihr Handy vorzeigen, die könnten ja SMS schreiben während der Fahrt Fakt ist doch folgender: Vor Schulen machen mobile Radarkontrollen Sinn. Wer dort zu schnell fährt, sollte sich nicht über eine Strafe befolgen. Aber viele fest Blitzer sind einfach nur (für Ortsunkundige) Abzocke. |
|
|||
![]() Zitat:
So 4 Punkte und 75€, also nicht wirklich Kleinkram. Und völlig unsinnig und nicht zeitgemäß. |
|
|||
![]()
Jedes kleine Dorf hat doch heute seinen "Blitzer" (oder plant es). Und die werden zum größten Teil nicht aus Sicherheitsgründen aufgestellt. Sie dienen nur dazu, die Kassen zu füllen. Früher hatte man stattdessen die Zollschranke.
Wenn es um Sicherheit gehen würde, müßten die Radarwarner kostenlos an die Autofahrer verteilt werden und die Geräte nicht hinter Bäumen verstecken. Jeder Bürger sollte aufpassen, welche Politiker gegen die Radarwarner sind und sie dementsprechend bei Wahlen mit Nichtbeachtung strafen. :thumbsdown: |
|
||||
![]() Zitat:
Die Durchschnittsgeschwindigkeit liegt bei uns 110 km/h (Dorfeinfahrt, Ausfahrt) Mitten im Dorf 90 Km/h. Unternommen wird nichts und das schon seit Jahren. Interessiert niemanden, bis mal ein Kind überfahren/angefahren wird. Dann ist das Geschrei erst mal groß. Komischerweise beschweren sich nur diese Leute, bei denen in der 30er Zone (eigener Wohnbereich) mit 50-80 km/h gefahren wird, aber selbst im Ort mit 80-90 km/h durchbrettern. Wenn es nach mir gehen würde, könnte die Polizei täglich "blitzen", oder die Gemeinde mobile Radargeräte aufstellen. In Ortschaften gilt 50 km/h und keine 100 und wer das nicht rafft, muss zur Kasse gebeten werden, weil anders raffen das die Leute nicht. Geldstrafe oder Führerschein Entzug ist das einzige Mittel was hilft. Mit gut Zureden und Schilder aufbauen, kommt man heutzutage nicht weiter.
__________________
Die beste Möglichkeit, Träume zu verwirklichen ist, aufzuwachen...... ![]() Geändert von Sveni73 (12.04.2013 um 12:54 Uhr) |
|
||||
![]()
1. Die Benutzung eines Radarwarngeräts im Straßenverkehr ist seit 1. Januar 2002 durch § 23 Abs. 1b StVO ausdrücklich verboten. § 23 Abs. 1b StVO verbietet jedoch weder Herstellung und Handel, noch Transport oder Besitz von Radarwarngeräten. Die Vorschrift beschränkt sich damit auf ein Benutzungsverbot in Deutschland. Damit ist bezweckt, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Denn der Einsatz von Radarwarngeräten lässt die Absicht des Fahrzeugführers erkennen, seine Geschwindigkeit nur bei Verkehrskontrollen an die vorgeschriebenen Richtwerte anzupassen und außerhalb der Kontrollbereiche die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu missachten.
2. § 23 Abs. 1b StVO verbietet allerdings nicht nur die tatsächliche Benutzung von Radarwarngeräten im Straßenverkehr, sondern auch schon das betriebsbereite Mitführen eines Radarwarngeräts. Die Ausweitung des Verbots auf das betriebsbereite Mitführen verfolgt den Zweck, die Überwachungsbehörden bei bestimmungsgemäßer Anbringung eines Radarwarngeräts von dem Nachweis der tatsächlichen Inbetriebnahme zu entlasten. 3. Es liegt auf der Hand, dass Autofahrer, die ein Radarwarngerät benutzen, ihr Gerät ausschalten oder durch Ziehen des Adapterkabels außer Betrieb setzen, sobald sie eine polizeiliche Kontrolle wahrnehmen. Käme es auf den Nachweis an, dass das Gerät in Betrieb gewesen ist, ginge manche Verkehrskontrolle ins Leere. Aus diesem Grund lässt die Vorschrift des § 23 Abs. 1 b 2. Alt. StVO das betriebsbereite Mitführen von Radarwarngeräten für die Verfolgung als Ordnungswidrigkeit ausreichen. 4. Zur Gefahrenabwehr ist darüber hinaus die Sicherstellung und Vernichtung des Geräts grundsätzlich zulässig. Nach einer neueren Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gilt dies selbst dann, wenn man das Gerät in Ermangelung eines Adapterkabels als vorübergehend noch nicht betriebsbereit ansieht. Wenn einer erwischt wird, ist damit unter umständen das Handy weg.
__________________
Bis denne WeoWe |
|
|||
![]()
In den meisten Fällen dienen die Blitzer nur als Abzocke, mehr ist es eben nicht. Ich erinnre mich z.B. an eine Strecke wo die Landstraße zwischen 2 Ortschaften die auf 30 Km/H gesetzt wurde, die beiden Ortschaften hatten aber 50 Km/H.
Zwar wurde auf der 30er Strecke nicht fotografiert, aber wenn die da fotografiert hätten, hätte man Abzocke nicht besser definieren können. Die Straße jedenfalls war zum Zeitpunkt in einem guten Zustand und es waren auch keine Baustellen in der Nähe. Das die Verkehrsminister überwiegend den Antrag abgelehnt haben verwundert micht nicht, da das fotografieren ja Geld bringt und anscheiend ja nicht wenig. Ungefehrlich ist es aber auch nicht, so haben Polizisten (oder Mitarbeiter vom Odnungsamt) mal den Spaß mit ihren Leben bezahlt, weil ein Fahrzeug mal zurück fuhr und die Herren die dort ausstiegen eine Löschung des Fotos erzwingen wollten. Ich glaub das ist in M-V passiert, ist allerdings schon jahre her.
__________________
Connecting to Magenta M Broadcom 192.26 | Down ↓ 48,20 Mb/s - Up ↑ 11,90 Mb/s |
|
|||
![]() Zitat:
![]() Ich glaube nicht, daß die Abzockerblitzer die Mehrzahl sind. So, wie z.Z. gerast wird sind Abzockerblitzer ja kaum noch möglich ... ![]() |
|
||||
![]()
Erst letzte Woche kam die Blitzer Mythen wieder im TV und da wurde es zumindest gezeigt, dass von 10 Gefahrenstellen nur an 3 geblitzt wurden und die restlichen 7 Blitzer oder so standen nicht mal in der nähe von Gefahrenstellen.
Da ich die Gegend nicht kenne, kann ich nur vermuten, aber ich denke mal, dass es an den Stellen besonders lukrativ gewesen sein könnte
__________________
Gestern standen wir am Abgrund der Welt... Heute sind wir schon ein Schritt weiter. PS: Signaturen sind doof |
Anzeige |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Konsequenzen sind unklar | trinity | Newskommentare | 13 | 03.07.2012 13:35 |
Leute, zieht Konsequenzen! | Snoopotic | Newskommentare | 35 | 31.10.2008 15:36 |
Upload ungewöhnlich hoch - Konsequenzen? | thethawav | Internet via Telefonkabel (ADSL, ADSL2+, VDSL2, SVDSL, G.FAST und SDSL) | 26 | 01.08.2006 11:26 |
Kann das Konsequenzen haben??? | ChristianundCo | Arcor [Archiv] | 16 | 23.11.2005 18:25 |