Zitat:
1,50 Euro als Höchstgebot für einen VW Golf
Der Kläger, der nun Schadenersatz bekommt, hatte 1,50 Euro für einen gebrauchten VW Golf im Wert von 16.500 Euro geboten. Mit dem Verkäufer, der von einem zweiten Konto selbst mitbot, steigerte er sich über eine automatische Ebay-Funktion bis zu einem Kaufpreis von 17.000 Euro in die Höhe. Die Karlsruher Richter erklärten sämtliche Eigengebote des Anbieters für unzulässig - und damit die 1,50 Euro zum höchsten gültigen Gebot zum Auktionsende. Weil inzwischen jemand Anderes das Auto gekauft hat, bekommt er Geld. (Az. VIII ZR 100/15)
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Eine Frage:
Wie kann das der EUR 1,50 Bieter wissen dass der Verkäufer mit einem zweiten eigenen Account hochbietet?
Ebay rückt doch keinerlei Informationen raus wer der andere Nutzeraccount ist.
Man sieht ja nicht mal mehr den genauen Ebay-Namen.
Anfragen bei Ebay sind meines Wissens nach sinnlos.
Muss man da mit einem Anwalt agieren oder wie funktioniert das?
Ich bin meistens ein friedliebender Mensch aber wieviel Lebenszeit mir dieser Pusher bereits gekostet haben geht auf keine Kuhhaut!
Über Tipps wie man rechtssicher rausbekommt ob jemand "pusht" wäre ich sehr dankbar.