|
![]() |
||
|
Kommentar zum Artikel: Urteil: Vater muss WhatsApp vom Handy der Tochter löschen |
In Bad Hersfeld muss ein Vater WhatsApp und Co. von den Handys seiner Töchter löschen und die Geräte regelmäßig kontrollieren. Mit der Maßnahme will das Gericht die beiden Mädchen vor Sex-Nachrichten schützen. Artikel lesenAlle Kommentare zu diesem Artikel anzeigen |
![]() |
|
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
|
|||
![]()
Über Viber bekam ich ja in der Vergangenheit schon "kuriose" Nachrichten, aber nicht über Whatsapp. Auch kann ich nicht verstehen, dass Whatsapp entfernt werden soll. 1. braucht man dazu die Rufnummer des anderen 2. gibt es immer noch SMS 3. wenn der Vater selbst keine Ahnung hat, was soll er seinen Kindern denn da unterrichten?
Also sorry, aber hier sollte der Vater in Berufung gehen.
__________________
Connecting to Magenta M Broadcom 192.26 | Down ↓ 48,20 Mb/s - Up ↑ 11,90 Mb/s |
|
|||
![]()
Ich glaub eher, dass das Gericht völlig weltfremd ist. Dazu, wie will der geschiedene Vater kontrollieren, was die Töchter auf dem Handy haben. Die lachen höchstens. Und wenn er weg ist, ist es schwupdiwup wieder drauf.
michae-e |
|
|||
![]()
Vlt. sollte das Gericht den Kindern auch die Nutzung von Telefonen, den Erhalt von Briefpost und Unterhaltungen mit Erwachsenen im Allgemeinen verbieten?!
Das Urteil macht überhaupt keinen Sinn. Es gehört derjenige bestraft der das Kind belästigt hat. |
|
|||
![]()
man müsste jetzt wissen wieso es zum Prozess gekommen ist. Offensichtlich ist es ja nicht die Anzeige des Sexualdeliktes, in der News steht deutlich, dass das in einem eigenständigen Verfahren behandelt wird.
Mögliches Szenario: die Tochter hat das Handy vom Vater und die durchgeknallte Mutter hat hier Klage eingereicht *g* das Gericht muss dann bei Minderjährigen nun irgendeine Strafe aussprechen. Wo sonst kein Mensch nach fragt ist dann eben die Aufsichtspflicht anzuordnen, so sind nun mal die Gesetze. Ob das sinnvoll ist... da könnte man das arme Mädchen auch 24/7 zu Hause einsperren abgesehen vom wöchentlichen, beaufsichtigten Kirchgang - das Kind kann einem leid tun. Lösung ist nicht wirklich schwer: wo die wirklich interessanten Apps nun verboten sind, könte man dem Kind auch ein normales Billig-Phone besorgen (kein Smartphone). Ich weiss nicht ob in Android nicht schon generell möglich, aber zumindest git es zusätzliche Sicherheits-Apps die Installationen ohne extra Passworteingabe nicht zulassen. Oder ganz simpel: Telefonbuch sichern und wöchentlicher Werksreset (ohne Apps versteht sich). Mit Zugriff auf den Google-Account zum Telefon (kann ja extra ein Account fürs Handy sein, das Mädchen braucht das Passwort dann garnicht), kann man sogar über nen Webbrowser von extern sehen was installiert ist (so fremde Quellen nicht zulässig sind) |
|
|||
![]()
Hier im Urteil ist der ganze Sachverhalt:
http://www.lareda.hessenrecht.hessen...#docid:7616531 |
Anzeige |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Chaos Computer Club: "Staatstrojaner" rechtlich und technisch fragwürdig | Kirby Link | Small Talk | 3 | 12.10.2011 11:51 |
Verbot generell fragwürdig. Telefon/Internet als Grundrecht... | Tobias Claren | Newskommentare | 8 | 17.12.2009 05:33 |
höchst fragwürdig! | Ehemalige Benutzer | Newskommentare | 5 | 20.02.2009 08:28 |
.. und das ganze | Ehemalige Benutzer | Newskommentare | 4 | 27.01.2009 17:12 |
fragwürdig: Nokia will vor vollen Akkus warnen | odin-60 | Mobilfunk: Anbieter und deren Tarife | 2 | 14.05.2007 12:51 |