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Hallo,
Vectoring ist ja aktuell bei einem VDSL-Ausbau nicht förderfähig, da eine Art Monopol entstehen würde. Das heißt, dass ein Netzbetreiber unter Umständen mehr Outdoor-DSLAMs verbauen muss, um eine Fläche durchgehend mit 30 Mbit/s zu versorgen, viele Kommunen fordern dies als Mindestbandbreite. Soweit mir bekannt gibt es derzeit jedoch Überlegungen, Vectoring doch zu fördern. Damit würde der VDSL-Aubau in der Fläche billiger (soweit 30 Mbit/s gefordert sind), da sich die Reichweite von VDSL50 verdoppelt. Andererseits steht dann langfristig gesehen weniger Haushalten ohne erneuten Ausbau VDSL100 zur Verfügung. Wie verhält es sich bei bereits ausgebauten Gebieten? Könnte dort dann nachträglich Vectoring aktiviert werden oder gelten dann die "alten" Richtlinien? Was geschieht, wenn eine Kommune bereits ein Angebot z.B. der Telekom ausgewählt hat, welches immer ein technisches Konzept enthält und der Kooperationsvertrag bereits unterzeichnet wurde? Könnte der Netzbetreiber während der Ausführung des Ausbaus sich dann umentscheiden und den Ausbau doch durch Vectoring vornehmen (billiger) oder widerspräche dies den vertraglichen Bestimmungen? Geändert von hitzumirt (03.06.2015 um 09:48 Uhr) |
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Wenn Fördergelder genutzt wurden, ist kein Vectoring nach aktueller Regelung möglich. Dann muss explizit geschaut werden, was stand bei alten Verträgen drin, in der Regel das ein entbündelter Anschluss zur Verfügung gestellt werden muss und das für mindestens 7 Jahre. Was danach ist, sieht man dann. Dann werden die Anbieter wahrscheinlich diese Gebiete auch mit Vectoring versorgen, sofern nicht andere Dinge dem entgegen stehen.
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Was ist, wenn der Vertrag mit der Kommune bereits geschlossen wurde, Vectoring jedoch von Beginn der Bauarbeiten förderfähig wird? Dann würde wohl auch ohne Vectoring ausgebaut werden, oder?
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Die Frage hat KorbanDallas bereits beantwortet.
Zitat:
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Man muss sehen, wie die Entscheidung aussieht. Ob dies auch auf Verträge angewendet werden kann, die bereits geschlossen wurden. Dazu muss erst eine EU Regelung her und die dann in nationale ggf. länderregelungen übernommen werden. Dann kann man schauen ob Vectoring möglich ist. Hier müssen dann auch die Vorgaben der BNetzA Regulierungsentscheidung beachtet werden, sofern diese dann nicht auch von Amts wegen geändert wird.
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Soll heißen der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung ist maßgeblich? Wenn die Kommune einen Förderbescheid auf Grundlage eines Förderprogrammes erhält, welches Vectoring verbietet, dann kann es nicht eingesetzt werden. Selbst wenn mit dem eigentlichen Ausbau noch gar nicht begonnen wurde... is ja doof.
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Korrekt. Aber ich glaube das Datum der Inbetriebnahme zählt hier, also was als Termin für die Inbetriebnahme gilt. Denn dann sind ja die 7 Jahre maßgeblich.
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Warum sollte das Datum der Inbetriebnahme ausschlaggebend sein? Der Förderbescheid wird ja auf Grundlage eines Förderprogrammes erlassen und kann aus bürokratischen Gründen nicht auf ein neues Förderprogramm, welches Vectoring u.U. zulässt "umgezogen" werden. Den Förderbescheid gibt es i.d.R. sogar noch vor Unterzeichnung des Kooperationsvertrages. Soweit ich weiß muss ein Netzbetreiber seinem Angebot ein technisches Konzept beilegen. Ich weiß jedoch nicht, ob dieses die genaue Anzahl und Standorte der MFGs enthält. Jedenfalls ist er an dieses Angebot gebunden und kann nicht so einfach mal schnell die Anzahl der MFGs halbieren weil Vectoring plötzlich förderfähig wurde. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Man müsste das Förderverfahren in diesem Falle doch abbrechen und neu starten, was zu erheblichen Verzögerungen führen könnte. Somanche Kommune hat da aber gehörigen Druck seitens der Bürger. |
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Im Vertrag dürfte stehen, das 7 jahre ein entbündelter Anschluss zur Verfügung stehen muss. D.h. dies wird dann ja erst der Fall sein, wenn die Technik in Betrieb ist und nicht vorher.
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