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Kommentar zum Artikel: Kammergericht Berlin: Für Facebook gilt deutsches Datenschutzrecht |
Das Kammergericht Berlin hat ein früheres Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt, demzufolge sich Facebook an deutsches Datenschutzrecht halten müsse. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Artikel lesenAlle Kommentare zu diesem Artikel anzeigen |
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Dann legen sie notfalls Facebook.de still, Umleitung auf de.Facebook.com reicht doch aus.
Damals gab es nicht mal eine Deutsche Version, und es fanden sich trotzdem Deutsche Nutzer ein... Warum "brauchen" die überhaupt Niederlassungen in den Ländern wie Deutschland? Einfach alles von den USA aus betreiben... Sollen sie den "Laden" schließen", der macht nur angreifbar. Als Facebook einem Richter eine Auskunft verweigerte ("Einbruchstipps"), hat die Justiz ja auch nichts gemacht. Gb es da schon die Deutschland-Niederlassung? Aber wenn es nie vorkommen wird, dass man über diese Niederlassunbg juristischen Druck ausüben kann oder wird, können sie ja beim nächsten mal auch einfach absagen. So würde ich es auch machen. So WERDE ich es im übrigen auch machen, wenn die Dt. Justiz bzw. wegen der Eile die Polizei Daten eines Suizidankündigers haben will..... Nein, da nehme ich mich nicht zu wichtig, ich baue an so einer Seite... |
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Ja, aber die de-Domain könnte ja trotzdem entzogen werden.
Aber ist schon richtig so, ich werde es auch so machen. Eine com-Domain als Hauptdoamin, und eine de-Domain die darauf umleitet. Und wenn man mir die de-Domain abnimmt, haben sich die Besucher hoffentlich an die com-Domain gewöhnt. Die ich auch als einziges propagieren würde. Auf der anderen Seite, würden wahrscheinlich gleich beide Domains bei Google aus dem Index zensiert. Wenn ich erst mal nur die de-Domain im Adressfeld lasse. Auf der Webseite selbst könnte die com-DOmain grafisch dargestellt sein. Evtl. bliebe die com-Domain dann mit Glück noch im Google-Index. Naja, Spekulation... Am besten hat man Alternativen parat, um schnell zu wechseln. Diese Alternativen dürfen vorher natürlich nicht verwendet. |
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