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Kommentar zum Artikel: Billigflieger müssen Zahlung kostenlos anbieten |
Der Billigflieger Ryanair verlangte bisher saftige Gebühren für die Kreditkartenzahlung. Damit soll jetzt Schluss sein - der VZBV klagte erfolgreich gegen dieses Vorgehen. Artikel lesenAlle Kommentare zu diesem Artikel anzeigen |
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Unkosten sind keine Kosten also fallen ja schon keine gesonderten Unkosten sprich gesonderte Nullkosten an
![]() Ähm solche Gebühren für KK Zahlungen gibt es aber (noch) überall im Internet bei Online-Shops ebenso PayPal-Aufschläge ![]() nun mal abwarten wie lange noch (?). |
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Bei der Bezahlung mit KK wird dem KK-Kunden der Preis eines Barzahlers "garantiert" - auch diesem gelegentlich Rabatte zugestanden werden. Darüber gabs schon bei Tankstellen Gerichtsverfahren die dies so entschieden haben.
Ebenso sichert dies das Akzeptierend U. dem KK-Geber zu. Dies ist bei Paypal meines Wissens nicht so. Die zusätzlichen Gebühren kann man sich also zurückholen, wenn sie als KK-Gebühren ausgewiesen wurden. Das habe ich bei Ryan Air und Visa, wie auch im Urlaub bei einer Hotelrechnung so gemacht und hat - natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auch fkt. |
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Von dem Herausgeber der Karte. Die Gebühr musste allerdings als KK-Gebühr gekennzeichnet sein, was der arme Kerl im Hotel auch bereitwillig gemacht hat und bei Ryan Air ohnehin auf der Quittung steht.
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