"Zugriff von Polizei und Staatsanwaltschaft sei nicht vorgesehen"
Dann sollen die Daten auch für Polizei und Staatsanwaltschaft gesperrt sein.
Im Grunde auch bei Mord, Terroismus etc..
In jedem Fall aber bei JEDEM "Delikt" welches schriftlich erfolgt.
86, 90, 90a, 90b, 130, 140, 166, 185, 186, 187, 188, 189, 192.....
Also ICH werde NICHT speichern.
Auch nicht, wenn eine Seite sich direkt an Suizidwillige richten würde, und den eindeutigen Zweck des Veröffentlichen von Suizidankündigungen hätte.
Wenn die Polizei dann vor der Türe steht, kann ich sagen "tut mir nicht leid, aber ich habe genau aus diesem Grund das IP-Logging aus Wordpress, phpBB etc. rausmanipuliert".
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