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Kommentar zum Artikel: Teilerfolg für Verbraucherschützer gegen Abofallen |
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat einen Etappensieg gegen Abofallenbetreiber errungen. Laut vorläufigem Gerichtsurteil muss der Internetanbieter Online Service Ltd. seine Gewinne offenlegen. Artikel lesenAlle Kommentare zu diesem Artikel anzeigen |
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Wie machen es die Nutzlosanbieter dann um solche Urteile zu umgehen? Klar! Man macht eine neue Firma mit neuer Marionette auf und auf einer anderen Domain wird mit der Abzocke so weiter gemacht wie bisher.
Unter Nutzlosbranche.de findet man "Die heiligen Gebote der Nutzlosbranche". |
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