Zitat:
Zitat von overfly
Als Erbe kannst du über die "Gesamtrechtsnachfolge" den kompletten Anschluss übernehmen. Anschließend kannst du portieren. Die aktuelle Restlaufzeit bleibt bestehen, der Vertrag beginnt nicht von vorne.
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Ich habe es oben falsch formuliert: es ist "immer noch" eine Vertragslaufzeit dran nach Übernahme, nicht "wieder" und damit ist eine sofortige Portierung, bzw. Beendigung nicht möglich. Das wäre aber der Wunsch.