Ich sende eigentlich auch eher selten mal was zurück, hatte das gleiche aber z. B. auch schon bei Stromanbietern ("vergessene" Gutschrift wenn man weniger Strom verbraucht hat).
Danke für die "Fundstellen", das mit den 14 Tagen würde Sinn ergeben, umgekehrt muss der Verbraucher nach Widerruf ja auch innerhalb von 14 Tagen zurücksenden.
Bisher hatte ich auch noch keine richtigen Probleme mit dem Thema, nach höflicher Nachfrage hat bisher noch jeder dann doch irgendwann erstattet. Es ist trotzdem ärgerlich, dass man erst nachfragen muss.
Eventuell lasse ich es beim nächsten Mal tatsächlich darauf ankommen und nehme ab dem 15. Tag Zinsen.