Ich sende eigentlich recht wenig bis fast gar nichts zurück, von daher habe ich kaum Erfahrung mit "Rückerstattungsvergessern" - zum Thema gesetzliche Fristen gilt IMHO Folgendes (Achtung, ich bin kein Anwalt o.dgl., von daher ist meine Antwort keine Rechtsberatung):
Interessant für Fernabsatzverträge sind mMn §355 BGB und §357 BGB - ich interpretiere das so, dass dir der Unternehmer spätestens 14 Tage nach Eingang deines Widerrufs die empfangenen Leistungen zurückzugewähren hat (sofern die Waren rechtzeitig zurückgesendet wurden, was du dann beweisen müsstest). Danach gerät der Unternehmer automatisch in Verzug.
Du kannst ja mal nach probieren, mittels Anwalt am 15. Tag die Durchsetzung der Rückerstattung anzuleiern. Die Kosten dafür müsste dann ebenfalls der Unternehmer tragen - nachdem du in Vorleistung beim Anwalt gegangen bist

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