AW: Todesfall / Mitnahme Rufnummer
Moin,
einen ähnlichen Fall hatte ich nach dem Tod meiner Mutter.
Es wird ausschlaggebend sein, wer denn die Nummern portieren möchte.
Es greift hier auch die gesetzliche Erbfolge. Sprich, ich als Erbe konnte über die Verträge meiner verstorbenen Mutter verfügen.
Sowohl die Kündigung von nicht mehr benötigten Karten als auch die Portierung vorhandener Nummern (auf meinen Bruder, ebenfalls Erbe) wurde von der Telekom anstandslos akzeptiert.
Man muss die Portierungsformulare zusammen mit der Sterbeurkunde einreichen, auf den Unterschriftsfeldern des Anschlussinhabers jeweils "VERSTORBEN" notieren und den neuen Inhaber der Nummern ganz normal unterschreiben lassen.
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Telekom SVVDSL 175/40 mit RFI-Profil --> 150/40 - Modem: Speedport Smart 3 - Router: LANCOM 1793VA
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