DSL-Vertrag kündigen - so machen Sie es richtig!
Wer mit seinem DSL-Anschluss zu einem anderen Anbieter umziehen möchte, muss sich spätestens jetzt über die Bedingungen für eine Kündigung des alten Vertrags informieren. Wir geben Tipps zur Kündigung Ihres DSL-Vertrags!
Übrigens: Die folgenden Ausführungen beschränken sich natürlich nicht auf den DSL-Anschluss. Wenn Sie Internet über das Fernsehkabel, das Funknetz oder über Satellit beziehen, gelten die gleichen Bedingungen.

Wann kann ich meinen DSL-Vertrag kündigen?
Zunächst einmal gilt: In der Regel kann man jeden Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dieses Widerrufsrecht gilt auch für Verträge, die online abgeschlossen wurden. Sollten Sie also übereilt etwas unterschrieben haben und nach einigen Tagen bemerken, dass Ihr Vertrag ungünstige Konditionen bietet, können Sie den DSL-Vertrag innerhalb dieser Frist widerrufen. In allen weiteren Fällen müssen Sie Ihren DSL-Vertrag kündigen.
Laufzeiten und Kündigungsfristen sollte man bestenfalls schon kennen, bevor man seinen DSL-Tarif abschließt. Wenn man jedoch nach mehreren Jahren wechseln möchte, hat man diese Bedingungen nicht mehr unbedingt im Kopf. Im zugehörigen Vertrag findet man darüber alle wichtigen Informationen.
Stellen Sie also erst nach längerer Zeit fest, dass Sie etwas übersehen haben oder möchten Sie aus anderen Gründen Ihren DSL-Vertrag vorzeitig kündigen, wird es schon schwieriger. Die meisten Angebote haben eine Laufzeit von 24 Monaten. Früher kann man den DSL-Vertrag nur unter besonderen Bedingungen kündigen.
Gründe für eine Sonderkündigung des DSL-Vertrags
Tatsächlich sind es nur wenige Gründe, die es erlauben, einen DSL-Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen, ein Todesfall etwa oder eine Privatinsolvenz, sowie natürlich eine Preiserhöhung. Hier kommt dann das Recht zur außerordentlichen Kündigung, auch Sonderkündigung genannt, zum Tragen. Die ordentliche Kündigung dagegen erfolgt zum regulären Ende der Vertragslaufzeit.
Ein wichtiger Grund, um den DSL-Vertrag zu kündigen, ist oft ein zu langsamer DSL-Anschluss. Hier aber gilt: Bei Nichterbringung der vereinbarten Leistungen oder bei Tariferhöhungen gibt es keine ganz eindeutigen Regelungen, obwohl hier ein Sonderkündigungsrecht greifen kann. Die Differenz zwischen gebuchter und tatsächlicher Geschwindigkeit muss schon deutlich sein, damit man eine Chance hat, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Nicht ohne Grund sichern die Anbieter sich durch den Zusatz "bis zu" bei der Datenrate in den Tarifen ab.
DSL-Vertrag kündigen im Fall eines Umzugs

Was viele Verbraucher nicht wissen: Ein Umzug reicht in der Regel nicht aus, damit man seinen DSL-Anschluss kündigen kann. Wenn der Anbieter auch am neuen Wohnort seine Leistung erbringen kann, muss der Vertrag grundsätzlich weitergeführt werden. Einige DSL-Anbieter lassen sich auf Kulanzregelungen ein, dies sollte man jedoch nicht voraussetzen. Zudem werden teilweise Gebühren fällig, wenn man aus solchem Grund seinen DSL-Vertrag kündigen will. Immerhin kommt man vorzeitig aus dem Vertrag, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefert. Seit der Neuerung des TKG (Telekommunikationsgesetz) im Jahr 2012 hat der Kunde in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende. Das gilt auch bei einem Umzug ins Ausland.
DSL-Vertrag rechtzeitig kündigen und auf die Form achten
In jedem Fall sollte man darauf achten, welche Kündigungsform der DSL-Anbieter verlangt: Manchen reicht eine E-Mail, andere erwarten die Kündigung in Briefform. Um sicher zu gehen, sollte man seinen Vertrag möglichst schriftlich kündigen und den Brief per Einschreiben verschicken. Auch das Einsenden über verschiedene Wege, also etwa per Brief und zusätzlich per Fax, erhöht die Sicherheit und die Nachweisbarkeit der Kündigung.
Die Kündigungsfrist liegt im Falle einer normalen Kündigung oft bei drei Monaten. Das heißt, man muss rechtzeitig drei Monate vor Ende des Vertrages gekündigt haben, sonst verlängert sich der Vertrag. Dabei gilt das Datum des Briefeingangs beim Anbieter als maßgeblich, man sollte also nicht erst in letzter Minute zur Post gehen.

Nachgefragt
Gründe für eine Sonderkündigung bei den verschiedenen Anbietern
Ratgeber SonderkündigungDSL-Vertrag kündigen – wie geht es dann weiter?
Wenn man nicht grundsätzlich auf seinen DSL-Anschluss oder das Festnetz-Telefon verzichten möchte, braucht man einen neuen Anbieter. Darum kümmert man sich am besten schon rechtzeitig vor der Kündigung des DSL-Tarifs. Zum einen verhindert man damit eine internetlose Durststrecke, zum anderen wird so die Mitnahme der eigenen Rufnummer (Portierung) erleichtert, sofern man innerhalb des gleichen Vorwahlgebiets umzieht. Hat man sich einen neuen Anbieter gesucht, kümmert der sich nämlich um die Kündigung und beantragt auch die Rufnummernmitnahme. Wurde der DSL-Vertrag bereits vom Kunden beendet, muss man die Portierung nach der Ummeldung nachträglich beantragen.
Wie geht es nun also weiter, nachdem man sein DSL gekündigt und den neuen Anbieter beauftragt hat? Zum Stichtag der Umschaltung kann es sein, dass vorübergehend die Versorgung unterbrochen ist, jedoch darf diese Unterbrechung nur einen Kalendertag dauern. Der alte Anbieter ist verpflichtet, so lange seine Leistung zu erbringen, bis alles geklärt ist. Das heißt, wenn der DSL-Wechsel doch mal nicht reibungslos klappt, muss der alte DSL-Anbieter auch nach der Kündigung weiter liefern. In den meisten Fällen geht jedoch alles schnell über die Bühne und man surft und telefoniert schon bald zu hoffentlich günstigeren Konditionen als bisher.
Auf Tarifsuche: Auf Infos zum Thema Kündigung achten
Bei Angeboten für Telefon- oder DSL-Anschlüsse, die auf den ersten Blick besonders günstig aussehen, weil sie beispielsweise niedrige Grundgebühren beinhalten, kann es sein, dass diese Vorteile durch andere Nachteile wie eine lange Laufzeit erkauft werden. Umgekehrt werden für kurze Laufzeiten oder Kündigungsfristen häufig höhere Grundgebühren verlangt. Man muss also genau abwägen, was im konkreten Fall wichtiger ist.
Ist man sich sicher, dass die Ansprüche in den nächsten Jahren gleich bleiben werden und dass man auch nicht umzieht, kann man getrost einen 24-Monats-Vertrag abschließen. Im Festnetz-Bereich sind monatlich kündbare Tarife ohnehin nicht so weit verbreitet wie im Mobilfunk. Bei vielen Anbietern hat man gar keine andere Wahl, als sich für ein oder zwei Jahre zu binden. Am besten vermerkt man den möglichen Kündigungstermin gleich im Kalender. So kann man gegen Vertragsende erneut prüfen, ob sich ein Wechsel lohnt.