Dienstag, 09.07.2002 16:38

Neue Frequenzen für drahtlosen Netzzugang bei 5 GHz freigegeben

aus dem Bereich Mobilfunk

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"Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ist nach eingehender technischer, marktlicher und regulatorischer Analyse zu der Einschätzung gelangt, dass WLANs (Wireless Local Area Networks) keine Konkurrenz für UMTS darstellen, sondern beide Systeme sich auf sinnvolle Weise zum Wohle aller Marktbeteiligten ergänzen," erklärte Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde, heute auf einer Pressekonferenz in Bonn. "Deshalb stellt die RegTP neben den bisherigen Frequenzen im 2,4 GHz-Bereich weitere Frequenzen im 5 GHz-Bereich für neue WLAN-Anwendungen bereit, weil dies auch im Interesse der Förderung von UMTS-Dienstleistungen liegt."

Da WLANs nicht als flächendeckende zellulare Netze, sondern bestenfalls als punktuelle Lösungen für so genannte Hot Spots konzipiert sind, vermögen sie bei hohen Übertragungsraten nur vergleichsweise kleine Gebiete funktechnisch zu versorgen, dabei ist Mobilität allerdings kaum gegeben. Im Gegensatz zu WLANs sind UMTS-Netze grundsätzlich als bundesweite zellulare Mobilfunknetze konzipiert. Obwohl UMTS wie WLANs zur breitbandigen Datenübertragung geeignet sind, ist die Leistungsfähigkeit von UMTS im stationären Betrieb in diesem Punkt aber erheblich niedriger als bei WLAN.

Nach Ansicht der RegTP ist es vorstellbar, dass die UMTS-Netzbetreiber WLANs auf der Basis selbst betriebener Netze wie auch als Diensteanbieter oder als "Roaming-Partner" ihren Kunden anbieten. Bei einem solchen Markt für WLANs würde sich ein solches "Verbundprodukt" aus Mobilfunk- und WLAN-Dienstleistungen als nachfrageorientiert darstellen und würde letztlich im Interesse sämtlicher Marktteilnehmer liegen. Die RegTP hat auf dieser Grundlage den Entwurf einer Allgemeinzuteilung für WLANs im Bereich 5 GHz Bereich vorbereitet. Diese Einschätzung soll allerdings aus Gründen eines transparenten, objektiven und diskriminierungsfreien Vorgehens durch eine Anhörung des Marktes zu der beabsichtigten Allgemeinzuteilung der Frequenzen im Bereich 5 GHz abgesichert werden, die im Amtsblatt der RegTP vom 10. Juli 2002 bekannt gegeben wird.

Tobias Capangil
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