Das neue, strittige Jugendschutzgesetz kann in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung am 21. Juni 2002 zugestimmt. Im dem neuen Gesetz sind erstmals das "Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit" und das "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte" zu einem einheitlichen Jugendschutzgesetz zusammen geführt worden.
Altersgerechte Kennzeichnung
Für Computerspiele wird eine altersgerechte Kennzeichnung verbindlich, wie sie jetzt schon für Filme und Videos gilt. Dies soll verhindern, dass jugendgefährdende Spiele Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden.
Indizierung ohne Antrag
Das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle wird neu geregelt. Insbesondere wird die Möglichkeit eingeführt, dass die Bundesprüfstelle auch ohne Antrag tätig werden kann. Damit sollen dort möglichst alle jugendgefährdenden Angebote erfasst werden können. Die Zuständigkeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) wird dadurch auch im gesamten Online-Bereich ausgedehnt.
Kritierien für die Indizierung
Der Katalog der Trägermedien, die schwer jugendgefährdend sind, wird insbesondere im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle werden Trägermedien mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt, wenn sie den Krieg verherrlichen, Menschen in einer ihre Würde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen.
Abgabe von Tabak
Darüber hinaus wurden im Rahmen dieses Gesetzes schärfere Regelungen hinsichtlich des Tabakkonsums bei Jugendlichen unter 16 Jahren erlassen.
Zum 1. Januar 2007 müssen alle Automaten so umgerüstet sein, dass eine Abgabe an diese Gruppe nicht mehr erfolgt. Wie das genau durchgeführt werden soll, ist nicht festgelegt. Angedacht war vor etwas längerer Zeit beispielsweise die Identifizerung am Zigarettenautomaten per Chipkarte. Datenschützer protestieren jedoch heftig gegen ein solches Vorgehen.
"Allerdings", so Bundesjugendministerin Christine Bergmann vor dem Bundesrat, "ist das Thema Jugendschutz ein so wichtiges Thema, dass die Bundesregierung - aufgrund der schnellen technischen Veränderungen - die weitere Entwicklung konsequent beobachten muss. Auch der vereinbarte 'Runde Tisch' wird mithelfen, den Jugendmedienschutz weiter zu entwickeln. Wir sind uns einig, dass es einen gesamtgesellschaftlichen Konsens zur Ächtung von Gewaltdarstellungen geben muss."