
Zur Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, das Computerspiel "Counter-Strike" in der amerikanischen Version nicht zu indizieren, erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann (SPD), die die Entscheidung nicht nachvollziehen kann und im Folgenden die dem BMFSFJ nachgeordnete Behörde BPjS rügt:
"Der Fall des Computerspiels Counter-Strike in der amerikanischen Originalversion macht deutlich, wie wichtig die Neuregelung des Jugendschutzes ist. Das neue Jugendschutzgesetz, das heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde, sieht eine verbindliche Alterskennzeichnung für Computerspiele mit klaren Rechtsfolgen vor, die es bisher nicht gibt. Das heißt: Das Produkt darf dann Jugendlichen unter der angegebenen Altersgrenze nicht zugänglich gemacht werden.
Vor dem Hintergrund, dass die Freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware-Industrie vor der Einführung auf dem deutschen Markt die amerikanische Originalversion des Computerspiels Counter-Strike als nicht geeignet für unter 18-Jährige eingestuft hat, kann ich die Entscheidung des Gremiums der Bundesprüfstelle nicht nachvollziehen. Ich werde nach Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes diesen Vorgang nochmals aufgreifen."
Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge, schließe die Familienministerin eine Klage nicht aus. Der Vorgang müsse noch einmal auf den Tisch, sofern das neue Jugendgesetz in die Tat umgesetzt wurde, denn zur Zeit ist die BPjS noch eine unabhängige Behörde.
Kritik auch seitens CSU
Die DPA berichtet, dass Innenminister Günther Beckstein und Familienministerin Christa Stewens die Entscheidung, das Spiel nicht zu indizieren, kritisiert haben und sagten, dass dies ein völlig falsches Signal setze - Ähnliches musste man sich bereits von Bundeskanzler Schröder anhören. Noch dazu wurde Counter-Strike seitens der obig genannten Minister Bayerns sogar ein "widerliches Machwerk" genannt. Solche Kommentare und diese Bezeichnung zeugen nicht unbedingt von Versiertheit, beruhen eher auf oberflächlicher Betrachtung.
Vivendi heißt Urteil der BPjS gut
Die Vivendi Universal Interactive Publishing Deutschland GmbH - Counter-Strike ist ein Produkt dieses Unternehmens - begrüßt ebenfalls die Nichtindizierung des Spiels. Die BPjS sei komplett ihrer Argumentation als auch der Community gefolgt. Man sei überglücklich, dass die letzten drei Wochen „Hetzkampagne“ in den Medien endlich ein Ende findet und die Counter-Strike-Community komplett rehabilitiert ist. Durch diese Entscheidung werde es möglich sein, die zukünftig weiter notwendige Auseinandersetzung mit der Thematik „Gewalt in den Medien“ zu fördern und zu konstruktiven Lösungen zu gelangen. Vivendi Deutschland möchte sich auch weiterhin aktiv an den Diskussionen beteiligen und ihren Beitrag leisten, um die Bewertungsgrundlage von Computerspielen zu versachlichen.