Der Abmahnwahnsinn im Internet treibt weitere Stilblüten hervor. Wie AdvoGraf, das Magazin gegen den Abmahnwahn im Internet berichtet, mahnte der Frankfurter Baukonzern Philipp Holzmann AG einen Existenzgründer selben Namens ab. Das Ende 1999 an einer Total-Pleite vorbeigeschrammte Traditionsunternehmen beruft sich hierbei auf das Namens- und Markenrecht. Mittels Einstweiliger Verfügung ließ der Bauriese dem Jungunternehmer Gerhard Holzmann aus dem nordschwäbischen Welden bei Augsburg durch das Landgericht Hamburg untersagen, seine gewerbliche
Tätigkeit weiter unter "Holzmann Bauberatung" anzubieten.
Vertragsstrafe oder Ordnungshaft für den eigenen Namen
Für die Verwendung seines eigenen Familiennamens drohen dem Selbständigen nun eine Vertragsstrafe von über DM 10.000 Mark oder Ordnungshaft. Gerhard Holzmann kämpft nun um das Recht, seinen Familiennamen weiterhin auch im geschäftlichen Verkehr führen zu dürfen und hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main negative Feststellungsklage erhoben.
Gerhard Holzmann aus Welden bei Augsburg ist 30 Jahre alt, gelernter Stukkateur mit Bauingenieurwesen-Studium und hat sich vor gut einem Jahr selbständig gemacht. Seinen Ein-Mann-Betrieb, der von freien Mitarbeitern unterstützt wird, nannte er "Holzmann Bauberatung". Und er bot seine Dienste - Bauplanung, Handel mit Baumaterialien und Bauberatung - auch im Internet unter der Domain "holzmann-bauberatung.de" an.
Dem nordschwäbischen Jungunternehmer flatterte Ende Mai diesen Jahres eine
Abmahnung der Rechtsanwälte Graf von Westphalen, Fritze & Modest im Auftrag der Philipp Holzmann AG ins Haus, in der man sich auf § 15 Markengesetz beruft und mit der Holzmann - unter Androhung einer Vertragstrafe von DM 10.001 für jeden Fall der Zuwiderhandlung - aufgefordert wird, im Namen seines Unternehmen eben nicht mehr "Holzmann" und einen Hinweis auf das Baugewerbe zu führen. Wieder
einmal stützt man sich auf die altbekannte Verwechslungsgefahr. Eine
Kostennote lag der Abmahnung auch gleich bei: knapp DM 2.600,00, resultierend aus einem Streitwert von DM 250.000,00.
Zwar hatte Holzmann seine Firma umgehend in "G. Holzmann Bauberatung"
geändert, was die Advokaten des gleichnamigen Bauimperiums jedoch nicht
sonderlich beeindruckte: sie erwirkten vor dem Landgericht Hamburg eine
Einstweilige Verfügung gegen Holzmann, die nach mündlicher Verhandlung über
den Einspruch auch bestätigt worden ist.
Letzte Hoffnung: Negative Feststellungsklage
Rechtsanwalt Günter Rieger aus Augsburg, von Gerhard Holzmann mit der
Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt, hat nun vor dem Landgericht
Frankfurt am Main negative Feststellungsklage erhoben, um dem Jungunternehmer doch noch zu seinem Recht zu verhelfen: nämlich den mit einem Branchenzusatz versehenen eigenen Namen als Unternehmensbezeichnung zu führen.
AdvoGraf-Herausgeber Alexander Kleinjung kommentiert diesen Fall süffisant:
"Spätestens nach diesem Fall wird weiteres Sparpotential bei der Phillipp
Holzmann AG offensichtlich: die Damen und Herren, die diese Posse zu
verantworten haben. Denn für derartigen Unfug hat sich der Bund, letztlich
aus unseren Steuern, nicht verbürgt."
Nur der Vollständigkeit halber sei abschließend erwähnt, dass man unter
"holzmann.de" keineswegs den Baukonzern findet, sondern einen Möbel-Verlag aus Hamburg. Hoffentlich fühlt man sich in der offenbar nicht ausgelasteten Verwaltung der Phillip Holzmann AG jetzt nicht genötigt, weitere Post mit Kostennote zu veranlassen.
Onlinekosten.de meint:
Es ist schon armselig was man hier von Seiten der Philipp Holzmann AG veranstaltet. Wieder einmal wird das Markenrecht vorgeschoben, um den guten Namen eines Unternehmens zu schützen, der allerdings so gut längst nicht mehr ist. Pech nur daß Gerhard Holzmann den gleichen Namen besitzt und somit wohl gute Chancen hat, mit der negativen Festellungsklage Erfolg zu haben. Alles andere wäre in diesem Fall wohl eine Rechtsverdrehung, denn wer würde Gerhard mit Philipp Holzmann verwechseln?
Update:
Mittlerweile hat uns die dringende Bitte von Gerhard Holzmann erreicht, ihn in seinem Kampf gegen den Holzmann-Konzern zu unterstützen. Nach eigenen Angaben sind dem Jungunternehmer bereits jetzt die Mittel im Kampf gegen den übermächtigen Konzern gleichen Namens ausgegangen und er sucht verzweifelt finanzielle Hilfe um sein Recht durchzusetzen. Auf der Internet-Seite des Unternehmens finden sich unter anderem auch Emails an Politiker die alle eher nichtssagend oder allgemein beantwortet wurden. Von Politiker-Seite ist also keine Hilfe zu erwarten. Wenn Sie Herrn Holzmann wie auch immer unterstützen wollen, schreiben Sie eine Email an: info@holzmann-bauberatung.de oder rufen Sie ihn an: 08293 - 96 56 48.