Freitag, 07.05.1999 07:55

Telefonbuch auf CD demnächst nur noch von der Telekom?

aus dem Bereich ISDN/Analog

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Nach einer heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe dürfen Verlage die Telefonbücher der Telekom nicht mehr ohne Erlaubnis als Grundlage für ihre Telefonbücher auf CD verwenden. Anlaß der erfolgreichen Klage der Telekom-Tochter DeTe Medien gaben zwei Unternehmen, die ohne Zustimmung der Telekom über 30 Millionen Einträge aus den Telefonbüchern einscannten oder eintippen ließen und auf CD-ROMs übertragen hatten, welche weit unter dem Preis des deutschen Telefonriesen verkauft wurden.

Die Entscheidung der Bundesrichter beruht darauf, daß seit 1. Januar 1998 Datenbanken in der Europäischen Union unter besonderem Schutz stehen - und Telefonbücher zählen da ihrer Ansicht nach dazu. Desweiteren sprach der BGH der Telekom-Tochter Schadenersatzansprüche (deren Höhe noch nicht geklärt ist) zu, da die Datenübernahme aus den Telefonbüchern gegen die guten Sitten im Wettbewerb verstoßen habe.

Als weitere Erklärung zur Rechtsprechung wurde u. a. der erhebliche Aufwand erwähnt, der zur Herstellung der Telefonbücher nötig sei. Da die Telekom jedoch per Gesetz dazu verpflichtet ist, die Daten auch an die Konkurrenten zu liefern, dürfen diese weiterhin ihre digitalen Telefonbücher verbreiten, wenn sie für die entnommenen Daten bezahlen.

Marty K
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