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Dienstag, 29.01.2013 18:42

BGH: Artikelbeschreibung bei eBay-Verkäufen trotz "keine Gewähr" bindend

aus den Bereichen Computer, Sonstiges

Private Online-Verkäufer sind trotz der Formulierung "ohne Gewähr" dafür verantwortlich, dass ihr Angebot hält, was sie versprechen. Das bestätigt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, die am Dienstag veröffentlicht wurde (Aktenzeichen: VIII ZR 96/12).

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Fehlende Seetauglichkeit als Mangel

Dem Urteil zufolge hatte eine Frau auf der Online-Plattform eBay ein Boot für mehr als 2.000 Euro ersteigert. Als sich später herausstellte, dass das Boot komplett von Schimmelpilz befallen und damit entgegen der Artikelbeschreibung nicht mehr seetauglich war, wollte sie vom Kauf zurücktreten. Die Verkäufer lehnten dies jedoch mit der Begründung ab, keine Kenntnis von diesem Mangel gehabt zu haben und beriefen sich darüber hinaus darauf, dass sie sowohl in der Beschreibung des Bootes als auch später im Vertrag jegliche Gewährleistung ausgeschlossen hatten.

Die BGH-Richter widersprachen dieser Auffassung. So hätten die Verkäufer das Boot unter anderem mit den Worten "Man kann also auch mit dem Boot auf Reisen gehen" als gebrauchsfähig beschrieben. Damit könnten sie nicht gleichzeitig eine Gewährleistung ausschließen. Ein Rücktritt vom Kauf sei dennoch nicht ohne weiteres möglich. Zunächst hätte die Käuferin den Verkäufern die Chance geben müssen, die Mängel zu beheben. Das gelte auch dann, wenn die Kosten für die Nachbesserung den Wert des Bootes überschreiten. Der Fall muss nun von dem Landgericht Berlin neu verhandelt werden.

Unzureichende Rechtskenntnisse sorgen bei privaten eBay-Verkäufen immer wieder für Ärger. Erst kürzlich warnte auch die Verbraucherzentrale NRW vor den Folgen fehlerhafter Angaben zum Haftungsausschluss. In einer Stichprobe mit 200 Privat-Verkäufern hatten die Verbraucherschützer festgestellt, dass viele Hobby-Händler Käufern aufgrund juristisch angreifbarer Formulierungen ungewollt Gewährleistungsrechte einräumen. Weitere Informationen zum sicheren Handel bei eBay bietet unser Ratgeber zum Thema Online-Auktionen.

Christian Wolf / dpa
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