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Dienstag, 29.01.2013 16:16

USA: Bis zu 2.500 Dollar Strafe für Entfernung des SIM-Lock

aus dem Bereich Mobilfunk

Wer in den USA ein subventioniertes Handy kauft, das per SIM-Lock an ein Mobilunknetz gebunden ist, darf dieses nicht eigenmächtig von der Sperre befreien. Ansonsten droht laut US-Branchenverband CTIA eine Strafe zwischen 200 und 2.500 Dollar.

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Ausnahme ist abgelaufen

Der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verbietet zwar schon länger, wirksame technische Hürden auszuhebeln, die dazu bestimmt sind, ein Werk zu schützen. Die Library of Congress darf jedoch Ausnahmen zulassen. Die Ausnahme, die das Entfernen des SIM-Locks bisher erlaubte, lief am 25. Januar 2013 aus.

Die CTIA betont, dass niemand fürchten muss, dass die Polizei vor der Tür steht, wenn jemand sein Handy entsperrt. Wahrscheinlich würde der Netzbetreiber eine Warnung aussprechen. Wer das Aushebeln des Schutzes jedoch gewerblich betreibt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen: bis zu 500.000 Dollar und bis zu fünf Jahre Haft. Im Wiederholungsfall steigt das Strafmaß sogar auf bis zu 1 Million Dollar und bis zu zehn Jahre Haft.

Petition für Legalisierung

Aus der Bevölkerung gibt es ein wenig Gegenwind. Im Bereich der Bürgerbeteiligung des Weißen Hauses wurde eine Petition gestartet, die das Entfernen des SIM-Locks legalisieren soll. Über 32.000 digitale Unterschriften wurden bereits gesammelt, bis 23. Februar müssen es 100.000 sein, um einen Schritt weiterzukommen.

Begründet wird die Petition mit der Wahlfreiheit der Nutzer, die unnötig eingeschränkt würde, sowie mit den hohen Kosten, die unter anderem im Ausland entstehen können, wenn man nicht die Möglichkeit hat, die SIM-Karte eines günstigen Anbieters vor Ort zu nutzen, und stattdessen teure Roaminggebühren fällig werden.

Auch in Deutschland verurteilt

Der SIM-Lock kann jetzt nur noch mit Zustimmung des Netzbetreibers entfernt werden. In der Regel erhält man nach Ablauf des Vertrages auf Anfrage einen Freischaltcode, um das Gerät dann entsperren und weiterverkaufen zu können.

Auch hierzulande muss man mit Strafen rechnen, wenn man den SIM-Lock eines Handys entfernt. Im Mai 2011 hat das Amtsgericht Göttingen einen Gewerbetreibenden verurteilt, der für seine Kunden den SIM-Lock beseitigt hat. Verbindliche Urteile höherer Instanzen liegen noch nicht vor.

Peter Giesecke
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