Das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnen vor einem neuen Trojaner, der in einem Popup ein jugendpornografisches Bild anzeigt, den Computer für die weitere Nutzung sperrt und 100 Euro für die Freischaltung verlangt. Wer dieses Fenster sieht, hat keine Straftat begangen, sondern ist Opfer einer Form von digitaler Erpressung geworden.
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Straftaten werden unterstellt
Die neue Variante der sogenannten Ransomware zeigt die Logos des BSI und der Gesellschaft für Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), um sich einen offiziellen Anschein zu geben. Sie unterstellt die Nutzung des Computers im Zusammenhang mit der Verbreitung kinderpornografischen Materials, terroristischen Aktionen, Urheberrechtsverletzungen oder anderen Straftaten. Es werden auch angebliche Gesetzestexte zitiert.
Hierzu erklären das Bundeskriminalamt und das BSI: „Weder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) noch die Gesellschaft für Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) sind Urheber einer solchen Meldung!“
Die Gefahr, sich selbst strafbar zu machen
Zudem wird ein Foto eingeblendet, das nach Einschätzung des BKA eine strafbewehrte jugendpornografische Darstellung ist. Eine Speicherung des Bildes ist eine Besitzverschaffung von Jugendpornografie und damit strafbar.

So erscheint der neue BKA-Trojaner auf dem Bildschirm. Bild: BKA
Wie in ähnlichen früheren Fällen wird der Nutzer aufgefordert, 100 Euro zu zahlen, um einen Freischaltcode zu erhalten und damit den Rechner wieder zu entsperren. Das BKA fordert auf, diesen Betrag nicht zu zahlen. Der Computer sei bereits beschädigt, eine Zahlung werde daran nichts ändern.
Hilfestellung, wie man den Rechner wieder von Trojanern und anderer Schadsoftware befreit, gibt das Anti-Botnetz-Beratungszentrum unter botfrei.de. Dort gibt es auch ein Gratis-Tool zur Entfernung des ersten BKA-Trojaners.


