Nächste Runde im seit 2009 anhaltenden Urheberrechtsstreit zwischen der GEMA und YouTube. Anfang Januar hatte die Rechteverwertungsgesellschaft YouTube wegen "Sperrtafeln" abgemahnt, jetzt reichte die GEMA laut eines Berichts der "WirtschaftsWoche" (WiWo) beim Landgericht München eine Unterlassungsklage gegen Googles Videoportal ein.
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GEMA: Sperrtafeln sind reine Stimmungsmache
Die GEMA fordert von YouTube bei der Sperrung von Videos auf dem Videoportal den Hinweis auf die Verwertungsgesellschaft zu unterlassen. Beim Aufruf eines gesperrten Videos, darunter auch der Hit "Gangnam Style", finden YouTube-Nutzer derzeit lediglich den Text "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat". Die GEMA sieht darin jedoch reine Stimmungsmache. YouTube sperre mehr Videos als gefordert.
Die Klage der GEMA wird von YouTube allerdings als wenig hilfreich angesehen. "Das Verfahren verlängert nur die Lösungsfindung", zitiert die "WirtschaftsWoche" eine YouTube-Sprecherin. Der Hintergrund des Streits: Die GEMA verlangt von YouTube Schadensersatz für die unlizenzierte Nutzung von 1.000 Videos. Die von der GEMA geforderten 0,375 Cent pro Musikvideoabruf will YouTube nicht akzeptieren, es geht um einen Streitwert von 1,6 Millionen Euro. "Wir wollen eine prozentuale Summe, sonst müssten wir alle unwirtschaftlichen Videos von der Plattform verbannen", betont YouTube.


