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Donnerstag, 10.01.2013 18:16

Video-Streit: GEMA mahnt YouTube wegen "Sperrtafeln" ab

aus dem Bereich Computer

Abseits des weltweit tobenden Patentkriegs um Smartphone- und Mobilfunkpatente gibt es wohl nur noch eine Auseinandersetzung, die sich in ähnlicher Weise in immer neuen Wendungen ergeht: der Streit zwischen YouTube und der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA. Selbst Beobachtern fällt es inzwischen schwer, im Duell juristischer Winkelzüge und gegenseitiger Schuldzuweisungen den Überblick zu behalten. Inhaltlich herrscht derweil weiter Stillstand, versinnbildlicht durch den mittlerweile fast zur Legende gewordenen Schriftzug, der die tägliche Video-Blockade erklären soll.

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Abmahnung wegen "Sperrtafeln"

Seit Mitte 2011 schiebt YouTube darin gezielt der GEMA den schwarzen Peter zu – die wehrt sich unverändert gegen die aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Behauptung. Trotz dieser Umstände und eines laufenden Gerichtsverfahrens am Hamburger Landgericht wurden mit Unterbrechungen weiter Verhandlungen geführt. Nachdem diese Mitte Dezember abgebrochen worden sind, setzt die GEMA nun allerdings auf Konfrontation und hat YouTube per Abmahnung aufgefordert, die Einblendung der sogenannten "Sperrtafeln" zu unterlassen. Das Verfahren geht derweil in die nächste Instanz.

"Die Sperrtafeln tragen bis heute in großem Umfang dazu bei, die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ zu beeinflussen. Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die GEMA die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere", betonte Harald Heker, Vorstandvorsitzender der GEMA. Man sei "immer" dazu bereit gewesen, eine Lizenz zu erteilen, YouTube sei aber "aus nicht nachvollziehbaren Gründen" nicht bereit, diesen Weg einzuschlagen. "Bislang haben wir in diesem Zusammenhang auf rechtliche Schritte bewusst verzichtet, um die laufenden Gespräche durch ein weiteres gerichtliches Verfahren nicht zu belasten", erklärte Heker.

Gleichzeitig kündigten die Urheberrechtsvertreter an, die Angemessenheit der von ihr geforderten Mindestvergütung von 0,375 Cent pro abgerufenem Stream von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt prüfen zu lassen. Dies entspreche dem für diese Fälle vorgesehenen gesetzlichen Verfahren. Zudem verlangt die GEMA Schadensersatz für die unlizenzierte Nutzung von 1.000 urheberrechtlich geschützten Musikwerken. Eine solche Forderung sei angebracht, da die betroffenen Werke auf YouTube massenhaft genutzt würden, die Urheber jedoch seit dem zweiten Quartal 2009 keinerlei Vergütung erhielten, so die Begründung.

Update 11. Januar: Reaktion von Google

YouTube-Sprecherin Mounira Latrache sagte, man setze "weiterhin alles daran, mit der GEMA eine dem Geschäftsmodell von YouTube entsprechende Lösung zu finden". YouTube habe Dutzende von Verträgen mit Verwertungsgesellschaften für mehr als 45 Länder geschlossen. In Deutschland hinderten die Entscheidungen der GEMA Künstler, Autoren und Plattenfirmen daran, YouTube als Einnahmequelle zu nutzen.

Christian Wolf
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