Die Bundesregierung hat im laufenden Verfahren um die neuen Top Level Domains (newTLDs) zu einzelnen Adressendungen Bedenken angemeldet. Lanciert wurden die Anmerkungen über das "Governmental Advisory Committee" (GAC) - ein Beratungsgremium der Domain-Verwaltungsorganisation ICANN, in dem staatliche Vertreter den Auswahlprozess rund um die neuen Top Level Domains begleiten können. Hintergrund ist, frühzeitig auf mögliche Probleme mit bestimmten TLDs hinzuweisen. Hat ein Land hier Bedenken, kann es diese im GAC äußern. Unmittelbare Konsequenzen ergeben sich dadurch allerdings nicht, dennoch sind die sogenannten "Early Warnings" durchaus ernst zu nehmen.
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Deutschland moniert sieben Endungen
Seit Mittwoch sind die insgesamt 242 Einsprüche verschiedener Staaten erstmals öffentlich auf der ICANN-Homepage einsehbar. Deutschland hat im GAC Anmerkungen zu sieben, teils ähnlichen, Adressendungen eingereicht: .gmbh, .reise und .reisen, .hotel, hoteis beziehungsweise .hotels sowie .city. Diese reichen von Befürchtungen über Marktbehinderungen bis zu rechtlichen Problemen. Letzteres deutet sich etwa bei .gmbh an. In ihrem Schreiben an die insgesamt sechs Antragsteller – einer davon ist Google - warnt die Bundesregierung davor, .gmbh als beliebiges Kürzel einzusetzen. "GmbH" sei unter anderem in Deutschland als Rechtsform bei Unternehmen geschützt und unterliege bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen. Aus diesem Grund müsse sichergestellt werden, dass die zugehörige Endung nur von derartigen Firmen verwendet werden darf.
Ähnlich argumentiert die Bundesregierung im Fall von .city. Hier sei zu beachten, dass durchschnittliche Internetnutzer hinter der meist mit einem Städtenamen kombinierten Endung eine offizielle Webpräsenz inklusive Behördeninformationen erwarteten. Da der Schutz geografischer Bezeichnungen aus Sicht der Koalition im laufenden Antragsverfahren nur unzureichend umgesetzt wurde, bedürfe es zusätzlicher Genehmigungs- und Schutzmaßnahmen. Andernfalls sei ein Missbrauch von Städtenamen durch unbefugte Dritte nicht auszuschließen.
Wettbewerbsverzerrungen befürchtet
Bei den Hotel-spezifischen Endungen thematisiert der deutsche Beitrag hingegen die Gefahr möglicher Wettbewerbsverzerrungen. Hier moniert die Bundesregierung mangelnde Transparenz in der Frage einer künftigen Nutzung und fordert entsprechende Angaben durch die Antragsteller. Es müsse bereits vorab geklärt sein, zu welchen Bedingungen die jeweilige TLD später am Markt verfügbar sein wird. Zudem sei es sinnvoll, .hotel, .hotels sowie .hoteis als Bezeichnungen einer Branche im Prüfungsprozess generell einheitlich zu behandeln. Umfangreiche Bedingungen will Deutschland im Einklang mit Österreich und der Schweiz auch an die Vergabe von .reise sowie .reisen knüpfen. So sei etwa zu gewährleisten, dass die TLD ausschließlich Reiseveranstaltern vorbehalten bleibe sowie ihre künftigen Nutzer einen Bezug zur deutschsprachigen Tourismus-Branche aufwiesen.
Wie die jeweiligen Bewerber auf die Eingaben reagieren, ist zunächst ihnen selbst überlassen. Nachteile im Prüfungsverfahren sind vorerst nicht zu erwarten. Allerdings kann sich Untätigkeit noch später als fatal erweisen: Im April kommenden Jahres wird das GAC seine Empfehlungen offiziell an die ICANN übermitteln. Können sich die Mitglieder dabei auf ein gemeinsames Veto gegen bestimmte Domain-Anträge einigen, ist deren Bewilligung in Gefahr. Zwar ist die ICANN auch dann nicht verpflichtet, geäußerten Bedenken tatsächlich Folge zu leisten, jedoch muss sie abweichende Urteile stichhaltig begründen. Für die Antragsteller wäre ein solches Ende kurz vor dem Ziel in jedem Fall ein kostspieliges Desaster. Firmen, die hingegen bereits jetzt die Notbremse ziehen, erhalten von der ICANN immerhin 80 Prozent der ursprünglich gezahlten Startgebühr von 185.000 Dollar zurück. Weitere Informationen zum weiteren Verfahrensablauf sind über die ICANN-Homepage abrufbar.


