99 Prozent der Gewinner hätten zudem Anspruch auf einen Preis, dessen Wert nur den Telefongesprächen oder bestimmten Lieferkosten entsprach. Für die sogenannte Schweizer Uhr, in Wirklichkeit ein japanisches Fabrikat, hätte der Gewinner umgerechnet 22 Euro für Telefon, Versicherungs- und Versandkosten sowie Briefmarken zahlen müssen.
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Alles nur Datensammler
Die dreitägige Kreuzfahrt von Italien nach Korsika in einer Vierbettkabine hätte 399 britische Pfund (umgerechnet ca. 490 Euro) gekostet: für Fahrtkosten, Hafengebühren und Verpflegung. Mit ihren Lockangeboten wollten die Firmen an die Daten der Menschen kommen: entweder um ihnen gezielt Werbung zuzusenden oder um die Informationen weiterzuverkaufen.
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft zeigte sich wenig überrascht und verwies auf unterschiedliche Werbemethoden in Europa. "Großbritannien ist nicht Deutschland", sagte Sprecher Volker Nickel der dpa. "Wenn sich Kosten oder Tricks in Angeboten verbergen, ist das schon heute nicht erlaubt." Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbiete diese Methoden. Schwarze Schafe gebe es allerdings in jeder Branche. Daher begrüße er grundsätzlich das Urteil, "das die Rechtslage präzisiert".
Nationale Gerichte sind wohl weiter gefordert
Ob die Briefkästen in der ganzen EU nun frei von Gewinnversprechungen bleiben, muss sich erst zeigen. Vorausblickend betonte der Europäische Gerichtshof: Über einzelne Fälle müssten die nationalen Gerichte entscheiden.


