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Dienstag, 23.10.2012 18:01

Patentkrieg: US-Behörde will Apple entwaffnen

aus dem Bereich Mobilfunk

Apple droht ein schmerzhafter Rückschlag bei einem seiner bekanntesten Patente. Das amerikanische Patentamt erklärte provisorisch das sogenannte "Gummiband"-Patent für ungültig, in dem es um eine Funktion bei der Anzeige von Inhalten auf Touchscreens geht. Das Patent mit der US-Nummer 7469381 spielte zuletzt unter anderem eine wichtige Rolle in dem großen Patentprozess in Kalifornien, in dem die Geschworenen Apple über eine Milliarde Dollar Schadenersatz zusprachen. Das US-Patentamt kam zu dem Schluss, dass die Ideen hinter dem Schutzrecht bereits durch frühere Erfindungen abgedeckt gewesen seien.

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Hüpfende Elemente

In dem Patent wird beschrieben, was passiert, wenn ein Nutzer beim Scrollen den Rand einer Website oder zum Beispiel einer Bildergalerie erreicht. Nach Apples Vorstellungen sollte dann nicht abrupt Schluss sein, sondern das letzte angezeigte Element lässt sich erst vom Bildschirmrand wegziehen und springt dann wieder zurück - wie von einem Gummiband gehalten.

Apple setzte das Patent und dessen europäischen Gegenpart in diversen Patentklagen gegen Hersteller von Geräten mit dem Google-Betriebssystem Android ein. Viele Rivalen wie etwa Samsung verzichteten bereits auf die Funktion. Bei dem Prozess in Kalifornien stellten die Geschworenen eine Verletzung des Patents durch diverse ältere Samsung-Smartphones fest. Samsungs Hinweise auf frühere Erfindungen überzeugten sie nicht.

Der deutsche Patentexperte Florian Müller, der die Entscheidung als erster in frischen Unterlagen zum kalifornischen Prozess entdeckte, betonte zugleich, dass noch mehrere Jahre bis zur endgültigen Klärung der Gültigkeit des Apple-Patents vergehen könnten. Zum einen stünden noch innerhalb des US-Patentamts viele Schritte an, danach könnte Apple bis hin zum Obersten Gericht in Berufung gehen. Zugleich sei auch schon die vorläufige Entscheidung eine hohe Hürde für Apple: "Eine Ungültigerklärung mangels Neuheit ist die Höchststrafe für einen Patentanspruch." Auch beim europäischen Patentamt läuft ein Einspruchsverfahren gegen das Schutzrecht.

Christian Wolf / dpa
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