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Freitag, 12.10.2012 17:46

Bundesrat fordert Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

aus den Bereichen Breitband, Mobilfunk

Betreiber eines Drahtlos-Netzwerks sollen künftig nicht mehr grundsätzlich haften, wenn WLAN-Nutzer im Internet gegen das Gesetz verstoßen. Der Bundesrat befürwortete am Freitag eine entsprechende Initiative aus Berlin und Hamburg, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber zu beschränken und die für Access-Provider gültigen Regelungen gemäß §8 Telemediengesetz (TMG) entsprechend auszudehnen.

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"Beträchtliche Risiken"

In dem ohne Aussprache verabschiedeten Entschließungsantrag (PDF) wird auf die "beträchtlichen Risiken" verwiesen, die für Betreiber von öffentlichen Funknetzwerken im Rahmen der sogenannten "Störerhaftung" bestehen, wenn sie ihren Gästen einen drahtlosen Zugang zum Internet bieten. So sei es bei der Verbreitung von Inhalten im Netz zunehmende Praxis, Betreiber oder Nutzer von WLAN-Anschlüssen abzumahnen und Streitwerte unangemessen hoch oder gar existenzgefährdend anzusetzen.

Auch fehlten bisher klare gesetzliche Vorgaben über technische Vorkehrungen gegen missbräuchliche Nutzung, mit denen sich ein Haftungs- oder Abmahnungsrisiko ausschließen lasse. Es gehe aus der bisherigen Rechtsprechung nicht eindeutig hervor, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen etwa Wirte, die ihren Gästen ein WLAN anbieten, befürchten müssen, rechtlich in Anspruch genommen zu werden. Dies verhindere derzeit, dass in stärkerem Maße WLANs frei zur Verfügung gestellt werden, heißt es.

Christian Wolf / dpa
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