Internet-Suchmaschinen sollen in Deutschland für die Bereitstellung von Presseartikeln im Netz Lizenzgebühren an die Verlage zahlen. Das sieht das neue Leistungsschutzrecht vor, das am Mittwoch das Bundeskabinett in Berlin verabschiedet hat und nun in den Bundestag kommt. Der Vorstoß richtet sich insbesondere gegen Suchmaschinen wie Google und gewerbliche Nachrichtenauswerter, die Texte wie Suchmaschinen aufbereiten.
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"Schwarzer Tag für das Internet"
Google sprach von einem "schwarzen Tag" für das Internet in Deutschland. Das geplante Gesetz treffe jeden Internetnutzer, wie Google-Sprecher Kay Oberbeck erklärte. "Das Suchen und Finden im deutschen Netz wird massiv gestört. Dieser Eingriff in das Internet ist weltweit ohne Beispiel." Auch die Piraten und die Grünen lehnen das neue Gesetz ab. Die Verleger hatten die Novelle bereits begrüßt.
Regierungssprecher Steffen Seibert wies darauf hin, dass etwa Blogger, Verbände, Rechtsanwaltkanzleien oder private Nutzer von der Zahlungspflicht ausgenommen seien. Die Verfasser der Artikel sollten an den neuen Gebühren beteiligt werden. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) erklärte, das neue Recht sei ein "wichtiges Signal für den Schutz des geistigen Eigentums auch im Internet". Presseverleger bekämen ein rechtliches Fundament zur Durchsetzung ihrer Rechte.
Kritik vom Bitkom
Der IT-Branchenverband Bitkom kritisierte dagegen den Alleingang der Bundesregierung, der an internationale Gründer und Investoren ein ungutes Signal aussende. "Innovative Online-Dienste sind in Deutschland nicht erwünscht! Junge Web-Unternehmen werden so von Deutschland abgeschreckt", erklärte der Verband.


