Anzeige
| ||
US-Patent 7469381
Es geht um eine Funktion, bei der ein Bildschirm-Inhalt wieder in die ursprüngliche Position zurückspringt, wenn er mit dem Finger zu weit gezogen wurde - zum Beispiel, wenn das Ende einer Webseite oder einer Bildergalerie erreicht ist. Nach Ansicht der Geschworenen verletzten alle 21 untersuchten Samsung-Geräte dieses Patent. Samsung verzichtet inzwischen auf die Funktion in seinen Geräten.
US-Patent 7844915
Dank der Technik erkennt ein Smartphone, ob ein Nutzer mit einem Finger Bildschirminhalte über die Scroll-Funktion schieben will oder mit zwei oder mehr Fingern hineinzoomen möchte. Die Geschworenen befanden, dass 21 von 24 untersuchten Samsung-Geräten das Patent verletzten.
US-Patent 7864163
Mit dem doppelten Antippen auf einen Teil des Bildschirms wird der Inhalt vergrößert angezeigt (Zoom). Zwei Drittel der geprüften 24 Geräten verletzen es laut den Geschworenen.
Samsung warf Apple im Gegenzug die Verletzung von zwei Patenten aus dem Grundstock des schnellen UMTS-Datenfunks (US-Patente 7675941 und 7447516). Außerdem ging es um die Übermittlung von E-Mails von einem Telefon mit eingebauter Kamera (US-Patent 7577460), die Darstellung von Bildern (US-Patent 7456893) und die Anzeige einer laufenden Musikwiedergabe (US-Patent 7698711). Die Geschworenen schmetterten aber Samsungs sämtliche Vorwürfe gegen das iPhone 3G, das iPhone 3GS, das iPhone 4, das iPad 2 mit UMTS sowie den iPod touch der vierten Generation ab.


