Angeboten werden Internet-Bandbreiten mit bis zu 200 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download und bis zu 100 Mbit/s im Upload. Der günstigste Tarif zum Surfen und Telefonieren, Call & Surf Comfort Fiber 100, kommt mit einer maximalen Surfgeschwindigkeit von 100 Mbit/s im Downstream daher und kostet 54,95 Euro im Monat. Mit der Option 200 zum Aufpreis von 5 Euro monatlich lässt sich die verfügbare Bandbreite auf 200 Mbit/s erhöhen. Daneben gibt es alternativ auch Entertain-Tarife mit Glasfaser-Speed inklusive digitalem Fernsehangebot. Einen glasfaserfähigen Router stellt die Telekom für einen Mietpreis von 3,95 Euro monatlich zur Verfügung. Für die Entertain-Nutzung wird zusätzlich noch ein Festplattenrecorder wie der MR 303 für einen monatlichen Mietpreis von maximal 4,95 Euro vorausgesetzt. Die Mindestvertragslaufzeit für alle Tarife auf Glasfaser-Basis liegt bei 24 Monaten.
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Drosselung als "vorsorgliche Maßnahme" in AGB
Ab einem übertragenen Datenvolumen von 300 Gigabyte (GB) im Monat im Call & Surf Comfort Fiber Tarif mit 100 Mbit/s beziehungsweise ab 400 GB bei Nutzung der Option 200 behält sich die Telekom in der Call & Surf Leistungsbeschreibung (PDF) eine Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit des Breitband-Zugangs für den Rest des Monats auf maximal 384 Kilobit pro Sekunde für den Down- und Upstream vor. In der Entertain-Variante kann die maximale Bandbreite bei Erreichen von 300 GB bzw. 400 GB Traffic auf 3.074 Kbit/s begrenzt werden. Nicht zum Datenverbrauch gezählt wird laut Glasfaser Produktvergleich (PDF) der anfallende Traffic für die Nutzung von Fernsehen per Entertain sowie für Video on Demand.
Die Aufnahme der Drosselung in die AGB sei laut Telekom eine "vorsorgliche Maßnahme". Die Wahrscheinlichkeit, dass die Bandbreiteneinschränkung Kunden überhaupt betreffe, sei vergleichsweise gering, hatte ein Telekom-Sprecher bereits im März gegenüber unserer Redaktion erklärt. Das hätten Marktforschungen des Bonner Konzerns gezeigt. FTTH sei auch für die Telekom Neuland. Dennoch benötige das Unternehmen Möglichkeiten zum Netz-Management. Eine nachträgliche Änderung der AGB sei da eher der falsche Weg.


