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Freitag, 10.08.2012 14:16

Musikpiraterie: Provider müssen Nutzerdaten nennen

aus den Bereichen Computer, Sonstiges

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet erleichtert. Nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung (Aktenzeichen: I ZB 80/11) müssen Internet-Provider auch bei nicht gewerblichen Verletzungen in aller Regel den Namen und die Anschrift von Nutzern mitteilen, deren IP-Adressen im Zusammenhang mit der unerlaubten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musikstücke über Online-Tauschbörsen erfasst worden sind. Der Rechteinhaber wäre "faktisch schutzlos gestellt", soweit er in solchen Fällen keine Auskunft erhielte, urteilten die Richter.

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BGH hebt Urteile der Vorinstanzen auf

Damit wurde dem Antrag eines Musikvertriebs stattgegeben, der Rechte an Titeln des Sängers Xavier Naidoo wahrnimmt. Der Vertrieb hatte IP-Adressen von Nutzern ermittelt, die das Stück "Bitte hör nicht auf zu träumen" im September 2011 über eine Online-Tauschbörse zum Download angeboten hatten. Um herauszufinden, wer die Adressen jeweils genutzt hatte, stellte der Musikvertrieb zunächst einen Antrag vor dem Landgericht Köln (Aktenzeichen: 213 O 337/11), dem zuständigen Internetanbieter, der Deutschen Telekom, die Herausgabe der Daten zu gestatten - allerdings erfolglos. Eine Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen: 6 W 237/11) wurde ebenfalls mit der Begründung zurückgewiesen, die Verletzung habe kein gewerbliches Ausmaß gehabt.

Der BGH hob nun die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und gab dem Antrag statt. Auch in Fällen ohne gewerbliches Ausmaß sei die Herausgabe der sogenannten Verkehrsdaten zulässig, mit denen sich ermitteln lässt, welchem Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte dynamische IP-Adresse zugeteilt wurde. Ein solcher Antrag sei "unter Abwägung der betroffenen Rechte des Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel ohne weiteres begründet", so der BGH.

Christian Wolf / dpa
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    Zuletzt kommentiert von Racer am 15.08.2012 um 05:04 Uhr
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