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Donnerstag, 02.08.2012 12:28

Tagesschau-App: Verleger erwarten Zugeständnisse

aus den Bereichen Computer, Mobilfunk
BDZV Helmut Heinen
BDZV-Präsident Helmut Heinen. Bild: BDZV

Im Streit um die "Tagesschau"-App warten die Zeitungsverleger auf ein Signal der öffentlich-rechtlichen Sender. "ARD und ZDF müssen sich rühren. Wir sind bereit - aber nicht zu Verhandlungen um der Verhandlungen willen", sagte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger BDZV, Helmut Heinen, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Heinen erinnerte daran, dass es schon im Februar eine unterschriftsreife Einigung gegeben habe. "Wir müssen nur diese ausgehandelte Version unterschreiben. Aber die andere Seite will nicht."

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Keine "ausgehandelte Erklärung"

"Es gibt noch keine 'ausgehandelte Erklärung'", entgegnete ein ZDF-Sprecher. Was vorliege, sei ein weitgehend verhandelter Text, mit dem das ZDF bei einer Änderung gut leben könnte. So dürften für die Beurteilung einer Presseähnlichkeit nicht nur Texte mit Texten verglichen werden. Das mache keinen Sinn. "Vielmehr müssen die jeweiligen Gesamtangebote betrachtet werden. Das ließe sich mit einer kleinen redaktionellen Änderung am Entwurf für die gemeinsame Erklärung beheben", erklärte der Sprecher. Man sei zudem grundsätzlich weiter gesprächsbereit und halte eine einvernehmliche Lösung nach wie vor für möglich.

Auch die ARD-Vorsitzende Monika Piel teilte mit, die ARD sei mit Vorschlägen auf die Verlegerseite zugegangen und auch weiterhin gesprächsbereit. "Und natürlich ist die ARD auch zur Unterschrift bereit, sobald eine aus Sicht aller Beteiligten unterschriftsreife Erklärung vorliegt", ergänzte sie.

Urteilsverkündung ohne Einigung im September

Das Kölner Landgericht hatte beide Seiten vor zwei Wochen erneut zu einer gütlichen Einigung aufgefordert. Vor der Wettbewerbskammer wird die Klage von acht großen Verlagen gegen die "Tagesschau"-App verhandelt. Die kostenlose Anwendung für Smartphones und Tablet-Computer bietet nicht nur TV-Inhalte, sondern auch Texte. Die Zeitungsmacher verurteilen sie deshalb als "presseähnlich" und beklagen, die Sender machten ihnen mit der gebührenfinanzierten App auf dem Zukunftsmarkt Online unfaire Konkurrenz. Sollte es keine Einigung geben, will das Gericht im September ein Urteil fällen.

Heinen, Herausgeber der "Kölnischen Rundschau", betonte die Gemeinsamkeiten zwischen Verlegern und Öffentlich-Rechtlichen: "Keine Seite will der anderen einen entscheidenden Schaden zufügen. Wir haben gleiche Vorstellungen von Journalismus, Qualität und einer konstruktiven Medienordnung."

Christian Wolf / dpa
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