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Dienstag, 24.07.2012 10:00

Samsung Galaxy Tab 7.7: Verkaufsverbot in Europa

aus dem Bereich Computer

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat Samsungs Mini-Tablet Galaxy Tab 7.7 vom europäischen Markt verbannt. Das Gericht verhängte am Dienstag auf Antrag des iPad-Herstellers Apple wegen zu großer Nähe zu einem geschützten Designmuster ein europaweites Verkaufsverbot für das Gerät. Im Gegensatz zum Landgericht sah sich das Oberlandesgericht europaweit zuständig, weil die deutsche Samsung-Tochter als Niederlassung der koreanischen Muttergesellschaft einzustufen sei (Az.: I-20 W 141/11).

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Apple und Samsung trennen sich mit einem Patt

Das Vertriebsverbot für das 7.7 gilt nicht für Deutschland - hierzulande hatte Samsung es allerdings nach dem Verbot des "großen Bruders" 10.1 gar nicht erst auf den Markt gebracht. Schon vom Messestand auf der CeBIT war es kurz nach der Vorstellung verbannt worden.

Apple scheiterte zugleich mit dem Versuch, ein bundesweites Vertriebsverbot für das modifizierte größere Tablet-Modell Galaxy Tab 10.1N zu erzwingen. Er ist die Nachfolge-Version des in Deutschland verbotenen Modells 10.1 (Az.: I-20 U 35/12). Das abgewandelte Modell 10.1N sei ausreichend weit vom Apple-Design entfernt, befand nach dem Landgericht auch das Oberlandesgericht. Durch die markante Firmenbezeichnung, den breiteren Rand und die Lautsprecherschlitze sei "die Grenze gewahrt", sagte der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke. Die Eil-Entscheidungen sind rechtskräftig, können aber mit Hauptsacheverfahren angegriffen werden.

Nach der Niederlage der Amerikaner vor dem Düsseldorfer Landgericht im Februar war Apple in die Berufung gezogen. Der Prozessreigen in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung. Apple sieht in den Samsung-Geräten "unlautere Rufausbeutung". Apple hatte zunächst in Düsseldorf Erfolg und Samsungs Galaxy Tab 10.1 vom deutschen Markt verbannt. Die Südkoreaner hatten daraufhin das abgewandelte Modell 10.1N für den deutschen Markt entwickelt.

Hayo Lücke / dpa
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