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Freitag, 20.07.2012 16:01

EU-Gericht stärkt Rechte beim Online-Flugticketkauf

aus dem Bereich Sonstiges

Der vzbv begrüßte die Gerichtsentscheidung als "vollen Erfolg für die Verbraucher". Die Referatsleiterin für kollektiven Rechtsschutz, Helke Heidemann-Peuser, sagte der dpa, es dürfe keine Rolle spielen, über welches Portal man eine Reise buche. Nun sei klar, dass die strengen Anforderungen an Preisangaben auch für Reisevermittler gelten.

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Zusatzleistungen gehören nicht in den Gesamtpreis

Ebookers.com Deutschland hatte laut Gericht auf seinem Online- Reiseportal zu den aktuellen Reisekosten neben Steuern und Gebühren automatisch auch eine "Versicherung Rücktrittskostenschutz" dazugerechnet. Die Summe dieser Kosten ergab den Gesamtpreis. Erst am Ende der Webseite wurde der Kunde darauf hingewiesen, dass er sein Einverständnis ausdrücklich verweigern müsste, um die Versicherung zu annullieren. Den Betrag für die Versicherung führte ebookers.com an die Versicherungsgesellschaft ab. Nach der Klage hatte das Oberlandesgericht Köln den Fall nach Luxemburg weitergeleitet.

Die EU-Gesetzgebung schreibt ausdrücklich vor, dass Fluglinien und Reiseunternehmen einen Gesamtpreis für Flüge inklusive Steuern und Gebühren angeben müssen - während der Kunde Extras wie Hotels, Mietwagen, Versicherungen ausdrücklich auswählen muss. Die Richter schrieben, dass das EU-Recht Verbraucher davor schützen müsse, "gedrängt zu werden, Zusatzleistungen zu kaufen, die nicht notwendig für den Zweck des Fluges sind".

Marcel Petritz / dpa
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