Wer im Internet ein Flugticket kauft, darf nicht automatisch eine Reiserücktrittsversicherung dazu gebucht bekommen. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg nach einer Klage aus Deutschland und stärkte damit die Rechte von Kunden (Rechtssache C-112/11).
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Praxis weit verbreitet
Es sei nicht erlaubt, dass Vermittler von Flugreisen bei der Online-Buchung kostenpflichtige Zusatzleistungen einfach in den Preis einrechneten. Laut Urteil ist verboten, dass ein Kunde diese Leistung bewusst wegklicken muss ("Opt-out"). Stattdessen muss sie selbst angeklickt werden ("Opt-in"). Seit Oktober vergangenen Jahres verbietet ein EU-Gesetz den Fluglinien bereits dieses Verfahren. Das Gericht bestätigt dies nun ausdrücklich auch für Vermittler von Flugreisen. Im konkreten Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Reiseanbieter ebookers.com Deutschland geklagt, weil beim Online-Ticketkauf automatisch eine Reiserücktrittsversicherung in den Preis eingeschlossen wurde.
Diese Praxis war nach Angaben von Verbraucherschützern weit verbreitet - so etwa bei Billigfliegern wie Ryanair oder Easyjet. Auch Mietwagenfirmen buchten bei Online-Angeboten oft eine Vollkasko-Versicherung dazu. In den vergangenen Monaten hätten viele Anbieter ihr Buchungssystem aber umgestellt, teilte der Europäische Verbraucherschutzverband Beuc in Brüssel mit. Es gelte eine Übergangsfrist bis Herbst 2013. "Das Urteil räumt auf mit einer unfairen Praxis beim Flugticket-Verkauf in Europa", sagte Beuc-Chefin Monique Goyens. "Das hat viele Kunden eine Menge Geld gekostet".


